Hintergrund ist das revidierte Raumplanungsgesetz. Dieses verpflichtet die Kantone unter anderem, auf den Mehrwert, der bei einer Einzonung entsteht, eine Abgabe von mindestens 20 Prozent zu erheben.
Abgabe verstiess gegen Bundesrecht
Der Kanton Luzern hatte zwar eine solche Mehrwertabgabe eingeführt. Weil diese aber erst ab einem Mehrwert von 100'000 Franken oder ab 300 Quadratmetern erhoben wurde, verstiess sie gegen Bundesrecht.
Inzwischen hat der Kanton Luzern seine Regelung angepasst. Die Flächen-Freigrenze wurde aufgehoben, der Freibetrag auf 50'000 Franken gesenkt. Falls die angepasste Regelung wie geplant auf den 1. Dezember in Kraft tritt, will der Bundesrat den Einzonungsstopp auf diesen Zeitpunkt hin aufheben, wie es in einer Mitteilung heisst.
Weitere Kantone betroffen
Wegen fehlender oder bundesrechtswidriger Mehrwertabgaben gilt derzeit in den Kantonen Zürich, Genf und Schwyz ein Einzonungsstopp. Weil sie ihre Richtpläne noch nicht revidiert haben, dürfen Glarus, Tessin und Obwalden ebenfalls kein neues Bauland einzonen.