Die vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschafts-Initiative)» wurde vom Bundesrat abgelehnt. Bei der vorgesehenen Plafonierung der Anzahl Gebäude und der von diesen beanspruchten Flächen ausserhalb der Bauzonen würden wichtige Fragen ungeklärt bleiben, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Zum einen wäre für längere Zeit unklar, ob die Plafonierung direkt anwendbar sei und zu welchem Zeitpunkt sie erfüllt sein müsste, zum anderen sei unklar, ob es sich dabei um eine fixe zahlenmässige Vorgabe oder eine flexible Zielsetzung handle.

Bundesrat teilt Kernanliegen

Da der Bundesrat aber die Stärkung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet unterstütze, hat er der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt, heisst es in der Mitteilung.

Konkret sehe der Bundesrat folgende Eckpunkte für einen indirekten Gegenvorschlag vor:

  • Es braucht auf Gesetzesstufe neue Ansätze, damit Kulturland zurückgewonnen werden kann.
  • Neue Mehrnutzungen ausserhalb der Bauzonen sind nur dann erlaubt, wenn diese substanziell kompensiert werden. Ziel ist ein besseres Gesamtergebnis für die Landschaft.
  • Es werden keine zusätzlichen Ausnahmetatbestände beim Bauen ausserhalb der Bauzonen geschaffen.
  • Die heutigen Ausnahmetatbestände für das Bauen ausserhalb der Bauzone gelten nicht mehr automatisch schweizweit, sondern nur in jenen Kantonen, welche die Ausnahmetatbestände in kantonales Recht überführen.

Indirekter Gegenvorschlag soll Ende Mai in die Vernehmlassung

Derzeit berate die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2; 18.077). Sie plane, den RPG-2-Entwurf zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative auszubauen. Nach erneuter Beratung im Frühjahr 2021 würde der Bundesrat dann möglicherweise davon absehen, den indirekten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung zu schicken. Ansonsten werde der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag spätestens Ende Mai 2021 in die Vernehmlassung schicken, heisst es weiter.

 

Reaktion der Initianten

Der Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» bedaure zwar die Ablehnung der Initiative, zeigt sich aber offen für die Diskussion über einen indirekten Gegenvorschlag, sofern dieser eine echte Plafonierung von Gebäuden und Bodenverbrauch ausserhalb der Bauzone umfasse, schreibt er einer Medienmitteilung. Der Bundesrat müsse jetzt seine eigene Bodenstrategie ernstnehmen und eine klare Plafonierung des Bodenverbrauchs im Gegenvorschlaf aufnehmen. Ausserdem soll es unter den Kantonen keine Ausnahmen mehr geben, damit die Zersiedelung gestoppt werden könne, so der Trägerverein.