Bis zur nächsten Ernte in der Schweiz sollen die inländischen Pflichtlager zusammen mit der Produktion die Bevölkerung versorgen können, so das Ziel des Bundesrats. Er schickt einen entsprechenden Ausbau in die Vernehmlassung, die eine Überbrückung eines Gesamtausfalls der Nahrungsmittelimporte für 12 Monate ermöglicht. Bisher waren die Pflichtlagermengen auf drei bis vier Monate ausgelegt.
Fast 50 Prozent mehr Getreide
Konkret will der Bundesrat folgende Anpassungen:
Getreide: Menge um fast die Hälfte erhöhen, von 507'900 auf 755'000 Tonnen.
Speiseöle und -fette: Knapp 25 Prozent mehr, 35'583 statt 44'000 Tonnen.
Proteinträger (primär Sojaschrot): Rund einen Drittel weniger, 58'000 statt 75'000 Tonnen.
Genug Futter für zwei Monate
58'000 Tonnen Sojaschrot sind laut Bundesrat ausreichend, um den Durchschnittsbedarf von Schweinen und Geflügel in der Schweiz während etwa zwei Monaten zu decken. «In einer schweren Mangellage ermöglicht dieses Futter insbesondere einen geordneten Abbau der betroffenen Tierbestände», so die Begründung. Andere Nutztiere sollen in einer Mangellage nicht mehr mit Proteinträgern aus den Pflichtlagern unterstützt werden, sondern ausschliesslich Grünlanderträge und inländische Eiweissquellen wie Rapskuchen fressen.
Bereits zuvor beschlossen
Wegen neuer Gefährdungen im Land- und Ernährungsbereich (der Bundesrat nennt als Beispiele neue technologische Entwicklungen oder klimatische Veränderungen), fand bereits ab 2015 eine grundlegende Überprüfung der Pflichtlagermengen statt. Infolgedessen und aufgrund der Annahme, dass Unterbrüche in der Wertschöpfungskette künftig häufiger werden, fiel der Entscheid zum Ausbau der Lager.
Über 70 Millionen Franken
Billig wird das nicht. Der Bundesrat schätzt, dass den privaten Pflichtlagerhaltern jährliche Mehrkosten von 17 Millionen Franken entschädigt werden müssen. Hinzukommen einmalige Kosten für den Ausbau von 84 Millionen Franken. Das nötige Geld stellt laut Bundesrat der Garantiefondsbeitrag sicher. Letztlich überwälzen die beteiligten Unternehmen die Kosten der Pflichtlagerhaltung auf die Verkaufspreise, sie werden also von den Konsument(innen) getragen.
Die Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Verordnungs-Änderung läuft bis zum 11. August 2023.