Das Kontrollsystem für Landwirtschaftsbetriebe wird per 2020 erneuert. Die Grundkontrollen werden einerseits kürzer, indem auf die wichtigsten und kritischen Kontrollpunkte fokussiert wird. Ausserdem erfolgen die Grundkontrollen nur noch alle acht statt alle vier Jahre, wie es in der Medienmitteilung des Bundesrats heiss. Dafür bekommen die risikobasierten Kontrollen deutlich mehr Gewicht. Die Kantone müssen Betriebe mit Mängeln im laufenden oder folgenden Jahr nochmals kontrollieren und eine minimale Zahl weiterer risikobasierter Kontrollen durchführen. Ausserdem müssen mindestens 40% der Tierwohlkontrollen unangemeldet durchgeführt werden.

Totalrevision Pflanzenschutzverordnung

Die Pflanzenschutzverordnung wird totalrevidiert und neu Pflanzengesundheitsverordnung genannt. Sie wird zur Erhaltung des freien Handels mit Pflanzenmaterial zwischen der Schweiz und der EU an die neue Pflanzengesundheitsverordnung der EU angepasst. Die grundlegenden Bestimmungen  bleiben bestehen. Hingegen werden einige der bisherigen Vorschriften strenger geregelt oder auf weitere Waren ausgedehnt und die Präventionsmassnahmen gestärkt.

Neuer Ressourceneffizienzbeitrag

Der Bundesrat hat im September 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Zu den Massnahmen gehören die Ressourceneffizienzbeiträge (REB). Mit dem Verordnungspaket 2018 wird ein neuer REB für die Reduktion von Herbiziden auf offener Ackerfläche eingeführt. Zudem werden die Ressourceneffizienzbeiträge für den Einsatz von präziser Applikationstechnik und für die schonende Bodenbearbeitung bis 2021 verlängert.

Bei den Sömmerungsbeiträgen wird die bis Ende 2018 befristete Sonderregelung für kurz gealpte Milchtiere durch einen Zusatzbeitrag für Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen abgelöst.

Im Weiteren wird eine neue Düngerkategorie «mineralische Recyclingdünger» eingeführt.  Die Investitionshilfen für Anbindeställe werden an diejenigen von besonders tierfreundlichen Stallsystemen für raufutterverzehrende Tiere angeglichen. Mit Letzterem werde eine Forderung des Parlaments erfüllt, heisst es weiter.

Mehr Infos zum neuen Verordnungspaket hier und in der Printausgabe der BauernZeitung vom 2. November.

pd/jw