Dieser soll zentrale Anliegen der Initiative aufnehmen und die Kriterien für die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung in der Verfassung verankern, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. Ziel sei es, die landwirtschaftliche Tierhaltung weiter zu verbessern.
Keinen Handlungsbedarf beschrieben
Verfassung und Tierschutzgesetzgebung garantierten bereits heute einen hohen Schutz für Nutztiere. Zusätzlich unterstütze der Bund besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme und den regelmässigen Auslauf ins Freie, ruft der Bundesrat in Erinnerung. Wo er den Handlungsbedarf sieht, schreibt er in der Mitteilung nicht.
Initiative gehe zu weit
Die Initiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz" lehnt er jedoch ab. Die Verankerung privater Biostandards in der Verfassung gehen seiner Ansicht nach zu weit. Zudem wäre die Anwendung dieser Standards auf Importe unvereinbar mit Handelsabkommen und nur sehr schwer umsetzbar.
Würde in Grossbetrieben verletzt
Die Initiative würde den Bund verpflichten, die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu schützen. Das soll auch den Anspruch umfassen, nicht in Massentierhaltung zu leben. Als Massentierhaltung definiert die Initiative eine technisierte Tierhaltung in Grossbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler tierischer Produkte, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird.
Orientierung an Bio Suisse
Der Bund müsste Kriterien festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Er soll auch Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken erlassen. Die Ausführungsgesetzgebung müsste sich bezüglich Würde des Tiers an Bio-Suisse-Standards orientieren.
25 Jahre Übergangszeit
Die Initiative müsste innert dreier Jahre umgesetzt werden. Für die Umstellung der Landwirtschaft räumt die Initiative eine Übergangsfrist von 25 Jahren ein. Hinter dem Volksbegehren stehen Personen aus 15 Organisationen. Darunter ist etwa Vera Weber von der Fondation Franz Weber oder Vertreter von Greenpeace oder der Grünen Partei.
Gegenvorschlag unnötig
Der Schweizer Bauernverband (SBV) schreibt, man sei mit der Ablehnung der Massentierhaltungsinitiative durch den Bundesrat zufrieden. Einen Gegenvorschlag findet der SBV hingegen unnötig, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
Da die Schweizer Anforderungen kaum auf Importe übertragen werden könnten, würde bei einer generellen Verschärfung der Tierwohlanforderungen die inländische Produktion einseitig geschwächt. Zudem würde die zusätzliche Wertschöpfung durch Tierwohl-Labels verloren gehen.
Starkes Signal
Der Verein "Ja zur Massentierhaltungsinitiative" zeigt sich erfreut darüber, dass der Bundesrat das Tierwohl mit einem Gegenvorschlag stärken will. Man bedaure aber, dass Importprodukte aus den Regelungen bewusst ausgeklammert wurden, heisst es in einer Medienmitteilung. Damit würde "die Tierquälerei ausgelagert" und das billige Importfleisch würde den Schweizer Bauern schaden.
Der Verein hofft nun auf eine Verbesserung der Vorlage zum Gegenvorschlag im Parlament.
jsc
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