Beide Ressorts haben sich bislang trotz wiederholter Anläufe nicht auf einen Kompromiss in der Frage verständigen können, unter welchen Bedingungen eine Entnahme von Wölfen künftig statthaft sein soll. Während das Umweltressort einen Abschuss erst dann erlauben will, wenn ein Wolf nachweislich Weidetiere gerissen hat, hält das Landwirtschaftsministerium unter bestimmten Voraussetzungen eine präventive Tötung für notwendig, wenn Wölfe zu einer Bedrohung für Weidetiere und Menschen werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Entscheidung des Kanzleramts. „Die Blockade innerhalb der Bundesregierung muss beendet werden“, forderte der DBV-Umweltbeauftragte Eberhart Hartelt. Das Bundesumweltministerium dürfe nicht länger die offensichtlichen Probleme aufgrund der Ausbreitung des Wolfs in Deutschland verschleppen.
Laut Hartelt hängen die Haltung von Tieren auf der Weide und die Akzeptanz der Menschen im ländlichen Raum für den Wolf massgeblich davon ab, ob kurzfristig Lösungen für eine konsequente Regulierung des Wolfes auf den Weg gebracht und wolfsfreie Gebiete festgelegt werden. „Herdenschutzmassnahmen haben Grenzen; dies kann die Koexistenz zwischen Wolf und Weidetierhaltung nicht sichern“, so der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV).
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