Pflanzen, Pflanzenprodukte und Tiere könnten nicht patentiert werden, wenn die Erzeugung ausschließlich auf biologischen Prozessen basiere oder das Patent einen rein biologischen Vorgang umfasse, so die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer der EPA. Ausgenommen sind Patente, die vor dem 1. Juli 2017 erteilt oder beantragt und noch nicht genehmigt wurden.
Keine Patente auf Leben
In der Politik wurde die Entscheidung des Patentamts begrüßt. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, sprach von einem «wichtigen Schritt hin zu mehr rechtlicher Klarheit». Einmal mehr sei deutlich gemacht worden, dass es keine Patente auf Leben geben dürfe. Auch in Zukunft dürfe es kein Monopol von großen Konzernen durch Patente auf Pflanzen oder Tiere geben. Ähnlich äußerte sich der Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Grünen, Harald Ebner. Er warnte zudem vor «Schlupflöchern». Die europäische Politik müsse durch eindeutige Regeln das Verbot jetzt «wasserdicht umsetzen, um wirkliche Rechtssicherheit zu schaffen».
Regeln für Gentech definieren
Auch die Organisation «Keine Patente auf Saatgut!» begrüßte die Entscheidung und mahnte ebenfalls, verbleibende Schlupflöcher zu schließen. Der Zugang zu der für weitere Züchtungsfortschritte notwendigen biologischen Vielfalt dürfe nicht durch Patente eingeschränkt, kontrolliert oder blockiert werden. «Gentechnische Verfahren unterscheiden sich grundlegend von denen der konventionellen Züchtung», erklärte ein Sprecher der Organisation. Diese Unterschiede müssten in klaren Regeln und den Entscheidungen des Patentamts definiert werden.