In einer parteiübergreifenden Resolution forderten die Parlamentarier gestern in Straßburg die EU-Kommission dazu auf, sich für einen offenen Zugang zu Zuchtmaterial einzusetzen. Hintergrund ist eine Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) vom Dezember 2018. Demnach hat das Europäische Patentübereinkommen Vorrang vor den Durchführungsbestimmungen des EPA, sodass Patente auf Pflanzen erteilt werden können.

Pflanzen aus Kreuzungen und Selektion können nicht patentiert werden

 

Demgegenüber hatte die Brüsseler Kommission zuletzt im November 2016 in einer Mitteilung noch daraufhin gewiesen, dass arteigene Merkmale, die durch im Wesentlichen biologische Verfahren - etwa Kreuzung und Selektion - in Pflanzen eingeführt würden, nicht patentiert werden dürften. Diese Auslegung wird auch von allen Mitgliedstaaten unterstützt. Schließlich änderte der Verwaltungsrat des EPA seine Politik dahingehend, dass keine Patente für Erzeugnisse erteilt werden sollten, die im Wesentlichen durch biologische Verfahren gewonnen worden seien.

Da die Technische Beschwerdekammer des EPA diese Entscheidung jedoch zurückgewiesen hat, ist es nun an der Großen Beschwerdekammer des Patentamtes mit einer rechtskräftigen Entscheidung die Angelegenheit abzuschließen. Bis zum 1. Oktober 2019 sollen Dritte berechtigt sein, schriftliche Erklärungen zu diesem Thema an die Große Beschwerdekammer zu übermitteln.

Kleine Züchter und Landwirte sollen geschützt werden

Der Agrarsprecher der Europäischen Volkspartei (EVP), Herbert Dorfmann, forderte von der Kommission, dem EPA einen „klaren Riegel“ vorzuschieben. Zum Wohle gerade der kleinen Züchter in der Europäischen Union sowie der Landwirte dürfe es keine Patente auf konventionelles Pflanzenmaterial und Saatgut geben, betonte der Südtiroler in seiner Rede im Parlament. Der Agrarsprecher der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), Prof. Paolo De Castro, forderte „endlich mehr Rechtssicherheit“ für die Bauern in dieser Angelegenheit. Dies sei man den Landwirten in Europa schuldig.

Ulrike Müller, Agrarsprecherin der liberalen Fraktion „Renew Europe“ (RE), pochte ebenfalls darauf, dass die große Beschwerdekammer der EPA die Entscheidung der Vorinstanz revidiert. Die Bauern und Züchter bräuchten den Zugang zu den genetischen Resourcen. Derweil beklagte der Agrarsprecher der Grünen/EFA, Martin Häusling, ein Demokratiedefizit in dieser Angelegenheit. Bereits 2012 und 2015 habe das Europaparlament entsprechende Entschließungen vorgelegt, die das EPA aber jedes Mal ignoriert habe.