Die Einhaltung der Nährstoffbilanz und der Pufferstreifen werden auf Bauernbetrieben seit Jahren kontrolliert. Und bei Bauvorhaben wird auch geprüft, ob der bauliche Gewässerschutz in Ordnung ist. Weitergehende, allenfalls Gewässerschutz-relevante Überprüfungen wurden bisher im Rahmen der regelmässigen ÖLN- und Biokontrollen kaum durchgeführt.
Grundkontrolle ausbauen
Das soll künftig ändern. Die eidgenössische Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) regelt, dass auch der Bereich Gewässerschutz zu kontrollieren ist. Auf Ganzjahresbetrieben alle vier Jahre, und auf Sömmerungsbetrieben alle acht Jahre. Zuständig für den Vollzug sind die Kantone.
Die Konferenz der Vorsteher der kantonalen Umweltschutzämter (KVU) hat deshalb ein Konzept erarbeitet, um künftig im Rahmen der Grundkontrolle auch den Gewässerschutz in der Landwirtschaft umfassender zu überprüfen. Das Konzept wurde Mitte September, nach einer breiten Vernehmlassung, definitiv verabschiedet. Dazu gehören auch 13 Kontrollpunkte, was wie zu beurteilen ist. Die Vorschläge gehen nun zu den Kantonen. Diesen wird empfohlen, die neuen Kontrollen bereits ab 2019 einzuführen.
Laut Stephan Furrer, Mitglied der vorbereitenden Arbeitsgrupe der KVU und Leiter der Luzerner Kontrollorganisation Qualinova, sollen nur sichtbare und offensichtliche Mängel erhoben werden, nicht aber Bagatellen. Gemäss Konzept hätten die betroffenen Bauern dann ein bis drei Monate Zeit, die Mängel zu beheben. Erfolgt dies nicht, können die Direktzahlungen gekürzt werden.
Kantone entscheiden
Ob und wann die Kantone die Vorschläge der KVU umsetzen, ist noch offen. Dass der Gewässerschutz im Rahmen der ÖLN-Kontrollen bereits ab 2019 kontrolliert werden kann, sei ein eher ambitiöses Ziel. Zumal teils nicht einmal die kantonsinternen Zuständigkeiten geregelt seien.
Ebenso ist noch offen, wie die Kantone kontrollieren wollen. Bereits im Rahmen der Testphase auf Betrieben im Kanton Luzern und in der Westschweiz äusserten sich betroffene Bauern kritisch. Angezweifelt wird die Verhältnismässigkeit und hingewiesen wird auf mögliche hohe Kosten im baulichen Bereich.
Josef Scherer
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