Das Gesuch für eine Regulierung des Wolfsrudels sei am 6. September bewilligt worden, teilte das Bundesamt am Dienstag mit. Nun könne der Kanton Graubünden eine Abschussverfügung erlassen. Sie ist bis am 31. März 2023 befristet.
Begründet wurde der Antrag von Graubünden mit zehn Schafen, die von den Wölfen trotz der Herdenschutzmassnahmen gerissen worden seien. Mit dem Abschuss von einem Jungwolf soll eine Verhaltensänderung des Rudels bewirkt werden.