In Weilern sollen Neubauten erstellt werden dürfen, vor allem, wenn diese Gebäude Baulücken schliessen. Der Ständerat ist einverstanden mit einem Begehren des Kantons St. Gallen, dazu landesweite Vorschriften zu erarbeiten.
Mit 23 zu 17 Stimmen hat die kleine Kammer am Montag, 18. Dezember 2023, eine St. Galler Standesinitiative unterstützt. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie der kleinen Kammer (Urek-S) hat mit knappstem Mehr ein Nein beantragt. Das Anliegen stiess in der Kommission auf Zurückhaltung und Verständnis zugleich.
Entwicklung oder Stillstand?
Einige Kommissionsmitglieder vertraten die Ansicht, Neubauten in Weilern stünden im Widerspruch zum Bild des historisch gewachsenen Weilers. Andere waren der Ansicht, dass die Auflagen für das Bauen in Weilern deren Erhalt und Entwicklung stark einschränke. Es gab in der Urek-S auch Stimmen für mehr Rechtssicherheit.
Politik soll Rechtssicherheit verschaffen
Esther Friedli (SVP/SG) hat die Zustimmung zur Initiative beantragt. So gebe es in vielen Kantonen für die Region typische Weiler und die Kantone könnten selbst Nutzungszonen für Weiler vorsehen. Allerdings hätten Gerichte Weilerzonen als Nicht-Bauzonen beurteilt, und das blockiere die Entwicklung. Deshalb sei die Politik gefragt.
Mit der Standesinitiative hat sich nun der Nationalrat zu befassen.