Wieder muss das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zurückkrebsen. Dieses Mal kommt man aber, im Gegensatz zu der Pflicht zu 3,5 Prozent Acker-BFF, politischen Vorstössen – die indes bereits eingereicht worden sind – zuvor und beschliesst selbst einen neuen Fahrplan. «Die Einführung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel wird um ein Jahr verschoben», ist auf der Website von Digiflux zu lesen.
Bedenken ernst genommen
Über Digiflux soll dereinst die Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Düngemittel umgesetzt werden, die das Parlament im Rahmen der Absenkpfade beschlossen hat. Für die Umsetzung dieses Auftrags aus der Politik finde ein intensiver Austausch mit den verschiedenen Akteuren statt, versichert das BLW. Jene, die Digiflux in Zukunft werden anwenden müssen, seien also einbezogen. «In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass eine gewisse Unzufriedenheit entstanden ist», stellen die Verantwortlichen beim BLW fest. Dabei hätten Bedenken hinsichtlich Komplexität sowie Unstimmigkeiten über den ehrgeizigen Zeitplan für die Umsetzung im Mittelpunkt gestanden. «Diese Anliegen nimmt das BLW sehr ernst», so die Mitteilung.
Zuerst vereinfacht einführen
Das Bundesamt reagiert auf die Kritik, indem sie der Branche in mehreren Punkten entgegenkommt:
Inkrafttreten: Die Mitteilungspflicht gilt für den Handel mit PSM und Nährstoffen neu ab 2026, für die berufliche Anwendung von PSM ab 2027.
Übergangphase: Bei den Anwendungen von PSM gibt es eine «mehrjährige» Übergangszeit mit einer «sehr vereinfachten» Mitteilungspflicht.
Die längere Zeit bis zur Einführung von Digiflux will das BLW nach eigenen Angaben nutzen, um die Webanwendung, den Datei-Upload und die Programmierschnittstelle für die Datenübermittlung zu testen. Ausserdem soll es die Übergangsphase den Landwirt(innen) ermöglichen, sich mit den digitalen Aufzeichnungen vertraut zu machen.
Minimaler Aufwand
«Grundsätzlich wird die Praxis im Projekt Digiflux weiterhin stark involviert», schreibt das BLW. Die schrittweise Einführung werde von Pilotphasen mit betroffenen Kreisen begleitet, was eine intuitive und nutzerfreundliche Webanwendung und eine effiziente Einführung der Mitteilungspflicht sicherstelle. Das erklärte Ziel beim Ganzen sei weiterhin die Unterstützung der Digitalisierung in der Landwirtschaft und eine Umsetzung mit minimalem Aufwand. Dies durch Datenaustausch, also etwa der Verwendung bereits vorhandener Daten aus den kantonalen Agrarinformationssystemen.
Lösungen für Datenschutz und Düngungsnormen prüfen
Auch für weitere Bedenken, die von der Praxis im direkten oder indirekten Zusammenhang mit Digiflux geäussert werden, zeigt das BLW ein offenes Ohr. So seien etwa die Düngungsnormen, der Datenschutz und die Nutzung der Daten angesprochen worden. «Lösungen für diese Bedenken werden derzeit parallel zur Entwicklung von Digiflux geprüft», schreibt das Bundesamt.
Lieber «Hoduflu Plus»
«Unnötig, aufwändig und kompliziert»: So lautet das vernichtende Fazit des Schweizer Bauernverbands (SBV) zur derzeitigen Ausgestaltung von Digiflux. Damit schliesst sich der Verband der Kritik an, die bereits zuvor aus der Branche laut geworden ist (wir berichteten). In einer Mitteilung fordert der SBV einen «Maschhalt» bei Digiflux und eine «massive Vereinfachung» der Mitteilungspflicht. Nach Meinung des Verbands wäre eine Umsetzung in Form eines «Hoduflu Plus» ausreichend, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Dem Forderungen nach einer Übergangsfirst, einem späteren Inkraftretensund der Thematisierung des Datenschutzes ist das Bundesamt für Landwirtschaft bereits nachgekommen oder hat dies geplant (siehe Haupttext). «Erste Anliegen wurden vom BLW bereits aufgenommen», stellt auch der SBV fest.