Agrarminister Johann Schneider-Ammann muss ziemlich sicher noch einmal über die Bücher. Nach dreistündiger Debatte hat sich nämlich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) mit zwölf zu 13 Stimmen für die Rückweisung der Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ausgesprochen.


Viele Korrekturen gefordert

Die Rückweisung ist laut der Mitteilung des Kommissionssekretariats vom Mittwochvormittag mit diversen Korrekturvorschlägen verbunden. So sollen in der überarbeiteten Gesamtschau Freihandelsabkommen ausserhalb der nächsten Agrarreform behandelt werden. Das entsprechende Kapitel der Gesamtschau soll entfernt werden. Ausserdem soll der Verfassungsartikel 104a über Ernährungssicherheit als Grundlage für die Entwicklung der künftigen Agrarpolitik besser in den Bericht einfliessen.

Zudem wünscht die WAK-N-Mehrheit eine Übersicht über alle laufenden Themen und eine Beurteilung der möglichen Auswirkungen auf die Agrarpolitik. Namentlich geht es dabei um

die mögliche Wirkung der Trinkwasser-, Fair-Food- und Ernährungssouveränitätsinitiativen. Ausserdem wurden zwei Zusatzberichte verlangt: Einer soll evaluieren, wie sich ein möglicher Grenzschutzabbau auf die vor- und nachgelagerten Bereiche der Landwirtschaft auswirkt. Der zweite soll klären, wie fairer Handel in künftigen Freihandelsabkommen sichergestellt werden kann.


Dem Ergebnis voraus gingen nicht nur die Debatte in der WAK-N, sondern auch eine intensive, vom Schweizer Bauernverband angeführte, öffentliche Diskussion.


Markus Ritter: «Matchentscheidend»

Entsprechend zufrieden äussert sich SBV-Präsident und CVP-Nationalrat Markus Ritter: Die Rückweisung sei machtentscheidend. «Bestätigt der Nationalrat diesen Entscheid, wird der Weg frei für eine Agrarpolitik, die auf einer Grundlage steht, die auch von den Bauernfamilien mitgetragen werden kann», sagt er auf Anfrage der BauernZeitung.

Nun werde man dafür kämpfen, «dass der Nationalrat die Mehrheitsentscheide der WAK-N vollumfänglich unterstützt.» Das wird aller Voraussicht nach in der Sommersession passieren.

Wie CVP-Parteikollege und Anwalt Leo Müller auf Anfrage sagt, reiche es aus, wenn die WAK-N und die grosse Kammer gleicher Meinung seien. Folgt der Nationalrat der WAK-N, dürfte der Rückweisungsantrag weder die WAK des Ständerats noch die kleine Kammer, dafür aber Bundesrat Johann Schneider-Ammann beschäftigen.

hja