Im Kanton Bern sind ausländische Erntehelferinnen und -helfer im Gemüse- und Obstbau von einer Quarantänepflicht bei der Einreise ausgenommen. Allerdings müssen die Einreisenden einen negativen PCR-Test vorweisen können oder sich unmittelbar nach der Einreise testen lassen. Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sei es wichtig zu wissen, dass ein Nachtest nach 7 Tagen ausserdem obligatorisch sei, teilt der Berner Bauernverband mit.
Der Berner Bauernverband empfiehlt den Betriebsleiterinnen und -leiter ausserdem ihre Angestellten regelmässig testen zu lassen, um so das Risiko einer Ansteckung im Betrieb zu minimieren.