Meistens steht ein Mann als Betriebsleiter im Vordergrund. Aber in der Regel geht es kaum ohne die Rückendeckung der Partnerin. «Auf einem typischen Familienbetrieb arbeiten Frau und Mann zusammen, um damit ein optimales Betriebsergebnis zu erzielen», beschreibt Agriexpert, die Rechts- und Treuhandabteilung des Schweizer Bauernverbandes. «Je intensiver diese Zusammenarbeit ist und über das Mass des Üblichen hinausgeht, desto wichtiger wird die Frage nach einer fairen Aufteilung des erzielten Einkommens.» Diesem Thema hat Agriexpert ein Merkblatt gewidmet.

Lohn oder selbstständig

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Einkommensaufteilung:

Lohn: Unselbstständig erwerbend, mit oder ohne Erfolgsbeteiligung, geregelt über einen Arbeitsvertrag.

Selbstständigerwerbend: Nur am Erfolg des Betriebs beteiligt, Vertrag z. B. über eigenen Betriebszweig oder eine einfache Gesellschaft mit dem Partner.

Wird dem Ehegatten bzw. der Ehegattin ein Teil des gemeinsamen erwirtschafteten Einkommens ausbezahlt, ist das ein Zeichen der Wertschätzung. Wie Agriexpert erläutert, hat das aber auch Vorteile hinsichtlich Steuern und Sozialversicherungen:

Berufliche Vorsorge: Beide Ehepartner können ihre 2. Säule aufbauen.

Säule 3a: Auch hier können beide jeweils einzahlen und den Betrag von den Steuern abziehen.

Zweiverdienerabzug: Kantonal unterschiedlich geregelter Steuerabzug.

Mutterschaft: In diesem Fall gibt es eine Erwerbsausfall-Entschädigung.

AHV, IV, EO: Hier kommt die sinkende Betragsskala mit tieferen Ansätzen zum Einsatz.

Nicht immer IV-Rente

Was die Rente betrifft, so wirke sich die Einkommensaufteilung je nach Alter, Altersunterschied und Eintritt des Vorsorgefalls unterschiedlich aus. Sehr tief ausgewiesene Einkommen können gemäss Agriexpert das Problem mit sich bringen, dass keine IV-Rente ausbezahlt würde. Dies, weil tiefe Löhne auf dem freien Arbeitsmarkt auch in einem Teilpensum erreicht werden könnten, so die Begründung.

Ein weiterer Nachteil entstehe für Ehepartner, die Zivil- oder Militärdienst leisten. Sie erhalten demnach eine tiefere Erwerbsausfalls-Entschädigung, da sich diese am (im Fall einer Aufteilung tieferen) Einkommen bemisst.

Ein wichtiger Aspekt bei der Frage, ob das Einkommen aufgeteilt werden soll oder nicht, sind die Folgen für die Direktzahlungen. Entscheidet man sich für die Lösung als Selbstständigerwerbende für einen Teil des Betriebseinkommens, kann es zu DZ-Kürzungen kommen, wenn z. B. die Ehepartnerin als Bäuerin die Ausbildungsanforderungen für den Erhalt von DZ nicht erfüllt. «Die kantonale Handhabung ist hier sehr unterschiedlich», bemerkt Agriexpert. Eine Lohndeklaration habe hingegen keinen Einfluss auf den DZ-Anspruch.

Wird das Einkommen aufgeteilt, können beide Ehepartner selbst über die ihnen zugewiesenen Mittel verfügen. Im Fall eines gemeinsamen Kontos braucht es vertragliche Vollmachten. «Die Ehegatten haben sich über die Investition und den Beitrag des Nicht-Eigentümer-Ehepartners an der Finanzierung zu unterhalten», heisst es im Merkblatt. Aus Beweisgründen solle man diese Absprachen schriftlich festhalten.

Nominalwert kommt zurück

Wichtig wird der bisherige Umgang mit dem Betriebseinkommen, wenn eine Beziehung in die Brüche geht und es zu Trennung oder Scheidung kommt. Dann folgt eine güterrechtliche Auseinandersetzung, in der jeder Ehegatte zurückbekommt, was sein Eigengut ist. Errungenschaften (setzen sich aus Erspartem und Ersatzforderungen aus den an den Partner gezahlten Beiträgen zusammen) werden zur Hälfte mit dem Ehepartner geteilt. Alle Beiträge des einen Ehegatten an den anderen, die zum Erwerb, zur Verbesserung oder zur Schuldentilgung von dessen Eigentum (z. B. Betrieb) beigetragen haben, kommen also bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung zum damaligen Wert (Nominalwert) wieder auf den Tisch.

Alles schriftlich

Egal, wie die Aufteilung des Einkommens geregelt wird, empfiehlt Agriexpert, sämtliche finanziellen Beteiligungen der Ehegatten schriftlich festzuhalten. Die entsprechenden Belege seien aufzubewahren. «Unterhalten Sie sich gemeinsam über die Aufteilung des Einkommens und den finanziellen Beitrag an die Familie und führen Sie Buch über Ihr Eigengut sowie Ihre Errungenschaften.»

Zum Merkblatt von Agriexpert