Das Parlament in Paris hat ein Gesetz verabschiedet, das Landwirte und andere Betriebe bei der Ausübung ihrer ureigenen Aktivitäten schützt, so lange diese rechtmässig sind.
Gestörte Idylle ist legal
Wer neu aufs Land umzieht, kann also nicht gegen seine Nachbarn klagen, weil muhende Kühe, knatternde Traktoren oder die nächtliche Arbeit in der Bäckerei im Erdgeschoss seine Vorstellung der Landidylle stören.
Zu Hunderten beschäftigen Nachbarschaftsstreitigkeiten um Tiergeräusche und Gerüche in Frankreich die Gerichte, auch die Justiz soll mit dem neuen Gesetz entlastet werden. Schlagzeilen machte etwa der Fall eines Milchviehhalters, der Nachbarn nach Klagen über 100 000 Euro an Schadenersatz zahlen soll und möglicherweise gar seine Ställe umbauen muss.
Das «sensorische Erbe»
2019 jedoch entschied ein Gericht zugunsten von Hahn Maurice, der nach dem Richterspruch weiterhin ungehindert krähen durfte. Ferienhausbesitzer hatten geklagt, weil sie sich von dem Krähen gestört fühlten. Geschützt sind nun alle Aktivitäten, die Landwirte beim Zuzug neuer Nachbarn bereits legal ausübten.
Um Nachbarschaftsstreitigkeiten um Geräusche und Gerüche auf dem Land einzudämmen, hatte Frankreich 2021 bereits ein Gesetz mit dem Ziel verabschiedet, das sogenannte sensorische Erbe der französischen Landschaften zu definieren und zu schützen. Das Umweltgesetzbuch stellt seitdem fest, dass die Geräusche und Gerüche, die Naturgebiete charakterisieren, Teil des gemeinsamen Erbes der Nation sind.
Erfolgreiche Initiative für Glockengeläut
In Aarwangen BE konnten innert zweier Monate 1100 Unterschriften für die Glocken-Initiative gesammelt werden. Der Vorstoss verlangt von der Gemeinde ein neues Reglement, dank dem unter anderem die Lärmschutzverordnung so umgesetzt werden soll, dass «der historischen Tradition von Aarwangen als ländliches Dorf mit Glockengeläut am Tag und in der Nacht Rechnung getragen wird». Jeder dritte Stimmberechtigte in der Gemeinde hat die Initiative unterstützt.
Laut der Website des Initiativ-Komitees wurde die Beschwerde gegen nächtliches Kuhglockengeläut – die am Anfang des Vorstosses stand – mittlerweile zurückgezogen. Ein zweiter Beschwerdeführer sei inzwischen weggezogen. Man geht davon aus, dass das geforderte Reglement zum künftigen Umgang mit Glocken in Aarwangen an der Gemeindeversammlung vom Sommer 2024 zur Abstimmung kommen wird.
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