Der Bund macht ernst mit der Umsetzung von emissionsmindernden Verfahren für die Ausbringung von Gülle. Wie mehrfach berichtet, ist deren Anwendung ab 2022 mit einigen Ausnahmen obligatorisch. Mit einer entsprechenden Änderung der Luftreinhalteverordnung hat der Bundesrat diesen Schritt im Februar vollzogen. Auch abdecken obligatorisch Obligatorisch wird gleichzeitig auch die Abdeckung von neu erstellten Güllelagern.…
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