Im Vergleich zur ganzen Schweiz ist der Anteil der Landwirtschaft an den Treibhausgasen (THG) im Kanton Luzern doppelt so gross: 28 Prozent der Luzerner THG stammen aus dem Agrarsektor. Mit 2,1 GVE pro Hektare LN hat der Kanton ausserdem schweizweit am meisten Tiere pro Fläche (der Durchschnitt liegt in der Schweiz bei 1,3 GVE/ha). Damit ist klar, dass die Landwirtschaft im Plan für die zukünftige Klima- und Energiestrategie in Luzern eine wichtige Rolle spielen muss. 

Reduktion der Tierhaltung ist vorgesehen 

Mit 9 Massnahmen decke man die beiden Bereiche treibhausgasarme Produktionstechnik und -struktur in der Landwirtschaft ab, heisst es im Kurzbericht. Diese seien vorausschauend zu planen, sozialverträglich zu gestalten und während 30 Jahren schrittweise umzusetzen. 

Der Plan sieht neben der Förderung stickstoffoptimierter Fütterung, Futterzusätzen, optimaler Güllelagerung, mehr Laktationen beim Milchvieh, besserer Marktpositionierung der Landwirtshaft, Klimaschutz in der landwirtschaftlichen Ausbildung und Beratung, weniger Ackerbau und schonendere Bodenbearbeitung auch die «Entwicklung und Umsetzung eines Programms zur Emissionsbegrenzung durch Reduktion der Tierhaltung» vor. Als Beispiele dafür werden extensivere Produktionsformen wie Bio oder Alternativen wie Spezialkulturen aufgeführt. Ausserdem sollen Betriebe, die aus der intensiven Tierhaltung aussteigen wollen, vermehrt beratend unterstützt werden. 

Damit der Selbstversorgungsgrad nicht sinkt, müsse sich der Konsum im Gleichschritt ändern. 

«Sensible Themen»

Die Autoren des Vernehmlassungsberichts sind sich bewusst, dass eine Reduktion der Luzerner Tierbestände wie auch Änderungen in der Ernährung «sensible Themen» sind. Daher müsse beides mit einer entsprechenden Kommunikation begleitet werden. 

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Der Plan der Luzerner Regierung sieht insgesamt ein Ziel von netto null Treibhausgasen (THG) bis 2050 vor. Dazu sollen die THG aus Gebäuden, Industrie und Verkehr vollständig eliminiert und jene aus der Landwirtschaft gegenüber dem Stand 2018 halbiert werden. Schliesslich sei das Reduktionspotenzial in der Land- und Waldwirtschaft beschränkt, solange nicht nicht vollständig auf Nutztierhaltung und stickstoffintensive Bodennutzung verzichtet werden soll. 

Das Ziel für die Landwirtschaft setze eine gleichzeitige Thematisierung des Konsums voraus, wird im Vernehmlassungsbericht betont. 

 

Online mitreden

Das Vernehmlassungsverfahren zum Planungsbericht Klima und Energie startet am 11. Januar 2021 und dauert bis am 7. Mai 2021. Die breite Vernehmlassung wird digital mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Eingeladen sind interessierte Personen, Organisationen und Behörden. Dank dem Tool soll eine effiziente Auswertung der Stellungnahmen möglich sein. Alle Informationen zum Vernehmlassungsverfahren unter https://klima. lu. ch/mitwirkung.