Die Milchverarbeiterin Elsa hat im Gerichtsprozess gegen den Uniterre-Präsidenten Maurus Gerber Rekurs eingelegt und zieht ihn somit zur zweiten Instanz, dem Kantonsgericht, weiter, schreibt Uniterre in einer Mitteilung.
Offene Schlupflöcher im Kontrollsystem
Maurus Gerber, Präsident von Uniterre und pensionierter Milchproduzent, hatte einen Rechtsstreit gegen die Milchverarbeiterin Elsa eröffnet. Im Gerichtsprozess geht es um die Zulage für verkäste Milch, die die Milchpreisstützungsverordnung (MSV) vorsieht. Diese wird laut Uniterre dem Verarbeiter ausbezahlt, der ihn wiederum dem oder der Produzent(in) weitergeben muss. Ein Grossteil dieser Prämie komme jedoch dort gar nicht an.
Das Bezirksgericht Broye im Kanton Freiburg hat in seinem Urteil vom 10. Oktober 2022 Uniterre recht gegeben. Die Art und Weise, wie Elsa die Verkäsungszulage an die Produzent(inn)en weiterleite, entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers. Dies nicht zuletzt, weil das aktuelle Kontrollsystem des BLW mangelhaft sei und Schlupflöcher offen lasse.
Uniterre gibt nicht auf, braucht aber finanzielle Unterstützung
«Uniterre kann und will sich an diesem Punkt nicht geschlagen geben», schreibt die Bauerngewerkschaft in ihrer Mitteilung. Die Verkäsungszulage müsse endlich direkt an die Produzent(inn)en gehen, und nicht erst in unbestimmter Zukunft, wie es das neue Verordnungspaket des Bundesrats vorsehe.
Uniterre gibt sich kämpferisch und schreibt in die Mitteilung: «Wir machen weiter!» Sie brauche dafür aber Unterstützung. Die Gerichts- und Anwaltskosten würden zwar von Elsa übernommen, wenn Uniterre erneut Recht bekommt. Darauf könne sich Uniterre aber nicht verlassen. Um die laufend anfallenden Kosten für den Prozess zu decken, wird sie deshalb laut eigenen Angaben ein Crowdfunding in Zusammenarbeit mit einer partizipativen Finanzierungsplattform lancieren. «Gemeinsam wollen wir die Schweizer Landwirtschaft gerechter gestalten!», schliesst die Mitteilung.