Die erste Zwischenbilanz nach der Einführung des Grünen Teppichs fällt positiv aus. Rund zwei Drittel der Molkereimilchproduzenten haben sich gemäss der Branchenorganisation Milch (BOM) bereits angemeldet und dazu das zweiseitige Anmeldeformular ausgefüllt. In der Zwischenzeit sind nun Gerüchte aufgekommen, dass Produzenten nach der Anmeldung weitere Kontrollen über sich ergehen lassen müssten. «Ich kann garantieren, dass es im Zusammenhang mit dem Grünen Teppich zu keinen zusätzlichen Kontrollen kommt», sagt BOM-Geschäftsführer Stefan Kohler auf die Frage, was an dem Gerücht dran sei.
Keine Ausnahmen
Wie Stefan Kohler erklärt, wird die Einhaltung der zehn plus zwei Vorgaben auf verschiedene Weisen kontrolliert. Am einfachsten sind die Kontrollen der Anforderungen, für welche die Angaben bereits in einer Datenbank vorhanden sind. Hier findet ein Datenabgleich statt – die BOM spricht von sogenannten Büro-Kontrollen. Ob ein Landwirt beispielsweise wie von ihm angegeben entweder BTS oder RAUS (oder beides) erfüllt, kann die von der BOM mit der Kontrolle beauftragte TSM Treuhand mit einem Datenabgleich mit den Agis-Daten überprüfen. Die Überprüfung dieser Tierwohl-Daten und weiteren Punkten hat durch die TSM bereits stattgefunden. Wo es Differenzen gab, wurden die Betriebe bereits angeschrieben. «Ausnahmen im Bereich Tierwohl werden bei uns keine gewährt, da sind wir hart. Akzeptiert wird heute bei fehlendem bestehenden BTS- oder RAUS-Programm einzig eine verbindliche Anmeldung auf 2020», erklärt Kohler.
Ohne Zusatzaufwand zur Glaubwürdigkeit
Eine zweite Kategorie von Anforderungen sind solche, die nicht automatisch über einen Datenabgleich überprüft werden können. Dazu zählen zum Beispiel der Besuch von Weiterbildungskursen oder die soziale Absicherung der Familienarbeitskräfte. Die BOM lässt die Einhaltung dieser Vorgaben im Rahmen der bereits bestehenden Kontrollen überprüfen, welche für den ÖLN oder ein Label bereits auf dem Hof ist. Der Kontrolleur hat dann den Auftrag, zusätzlich auch noch einen Beleg für den angegebenen Weiterbildungstag oder für die Einzahlungen in die zweite Säule einzusehen. Stefan Kohler erklärt, dass dies die einfachste Möglichkeit sei, ohne Zusatzaufwand die Glaubwürdigkeit des Systems zu gewährleisten.
"Wir zählen auch auf die Selbstverantwortung"
Die dritte Kategorie von Anforderungen sind diejenigen, bei welchen die Milchbranche an bereits bestehende Programme angedockt hat. Beispiel ist hier die Einhaltung der Tierschutzvorschriften an nationalen Ausstellungen: Dafür ist das Reglement der Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Rinderzüchter entscheidend. Dasselbe Prinzip wird beim Verbot der Schlachtung trächtiger Kühe angewendet: Die Branche muss sich hier an den Vorgaben von Proviande orientieren. Hier räumt Stefan Kohler aber ein, dass die Kontrolle noch nicht lückenlos möglich ist und die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen gesucht wird, um das Versprechen glaubwürdig umzusetzen. «Wir zählen aber auch auf die Selbstverantwortung der Produzenten, immerhin haben sie sich mit dem Ausfüllen der Formulare bei DB-Milch verbindlich verpflichtet, die Anforderungen einzuhalten», so Kohler weiter.