Ende April 2023 startete die Schweizer Berghilfe das Solarprogramm. Damit unterstützt sie Investitionen in Solaranlagen im Berggebiet. Kaum lanciert, bekam die Schweizer Berghilfe von Kleinunternehmen laut einer Mitteilung zahlreiche Projektanträge.
Dass die Klein- und Kleinstbetriebe ihre Gesuche so schnell einreichen konnten, überrasche auf den ersten Blick. Doch in den Gesuchen sei dokumentiert, dass die Investitionsrechnungen oft schon weiter zuückliegen. «Viele planten schon länger, eine Solaranlage zu bauen, doch die Kosten waren noch zu hoch», wird Beatrice Zanella, Leiterin Projekte und Partnerschaften der Schweizer Berghilfe, zitiert.
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Solaranlagen entlasten das Betriebsbudget
Im Solarprogramm werden nur Anlagen unterstützt, die auf bestehenden Gebäuden gebaut werden und deren gewonnene Energie auch im eigenen Betrieb eingesetzt wird. «Die Nutzung des eigenen Solarstroms entlastet das Betriebsbudget deutlich», sagt Beatrice Zanella, «und die Unternehmen generieren durch den Verkauf des überschüssigen Stroms zusätzliche Einnahmen.» Zudem wolle die Berghilfe einen Anreiz schaffen, damit die Kleinunternehmen in den Schweizer Berggebieten ihren Beitrag zur Energiewende leisten können.
Das Programm ist aktuell bis Ende 2024 befristet.
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Das Solarprogramm
Ob Landwirtschaftsbetrieb, Dorfkäserei, Schreinerei oder Berghotel: Sobald der Betrieb in der Bergzone liegt und die Energie auch für den eigenen Betrieb einsetzen will, kann er ein Gesuch einreichen. Wichtig ist, dass der Betrieb sein Unterstützungsgesuch einreicht, bevor der Bau der Anlage startet. Die Stiftung übernimmt pro Anlage bis zu 50 Prozent der Baukosten und die Unterstützung wird als A-fonds-perdu-Beitrag nach Inbetriebnahme der Anlage ausbezahlt. Bei der Beurteilung der Unterstützung werden die finanzielle Situation der Gesuchsteller sowie die verfügbaren Förderbeiträge der öffentlichen Hand berücksichtigt.
Das Solarprogramm sei bewusst niederschwellig angelegt: Für eine Projektunterstützung fordere die Berghilfe weniger Unterlagen als üblich ein.
Die wichtigsten Kriterien, um ein Gesuch einreichen zu können, sind aber die gleichen wie bei anderen Projekten:
- der Betrieb muss in einer der vier Bergzonen liegen,
- darf nicht mehr als 49 Vollzeitstellen haben,
- und muss privatwirtschaftlich geführt sein.
- auch wird geprüft, ob die Betriebe die Investitionen wirklich nicht aus eigener Kraft stemmen können. Bei jedem fünften Gesuch war dies bisher der Fall, weshalb diese auch nicht mit Spendengeldern unterstützt wurden.
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