Ab 1. Januar fallen sämtliche Hilfskräfte in der Landwirtschaft unter die Meldepflicht, wie der Schweizer Bauernverband (SBV) schreibt. Dies weil der Schwellenwert gesenkt wird. Alle offenen Stellen müssen deshalb der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet werden. Dementsprechend hat der SBV sein Merkblatt überarbeitet. Das Merkblatt mit Infos zum Vorgehen und den Ausnahmen steht unter www.agrimpuls.ch zur Verfügung.

 

Die Stellenmeldepflicht war 2018 als Folge der Masseneinwanderungs-Initiative eingeführt worden.