Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) führt ab 2022 schweizweit eine neue Beitragsart ein. Sie trägt den Namen «In-situ-Erhaltung». Mit dieser neuen Beitragsart auf Dauergrünland soll die genetische Vielfalt der einheimischen Futterpflanzen in der Schweiz erhalten und gefördern werden, schreibt das BLW Ende Dezember. «In Situ» ist Latein und bedeutet vor Ort. Die Erhaltung soll also direkt vor Ort auf Wiesen und Weiden erfolgen.

Futterbaulich wichtige Arten

Die standortangepassten aber bedrohten Futterpflanzen sollen der Forschung und Züchtung zugänglich sein. Der Schwerpunkt des Programms liegt bei den futterbaulich wichtigsten Arten auf unterschiedlich genutzt Flächen, die unter verschiedensten geografischen Bedingungen wachsen. Mit den derzeitigen Biodiversitätsfördermassnahmen (BFF) der Direktzahlungsverordnung werde die Erhaltung der genetischen Vielfalt von wertvollen Futterpflanzen in der Schweiz nicht genügend gefördert, begründet das BLW die Einführung.

450 Franken pro ha

Mit dem neuen Programm können schweizweit 2570 ha mit einem Beitrag von Fr. 450.–/ha entschädigt werden. Anforderungen an erhaltenswerte Futterpflanzenbestände (ohne BFF) sind gepflegte, ausgewogene und homogene Bestände von einheimischen Futterpflanzen (insbesondere Gräser) für die Raufutterproduktion. Die Pflanzengenetik sollte sich auf den entsprechenden Flächen in den vergangenen zwanzig Jahren möglichst wenig verändert haben und auch in Zukunft gleichbleiben, so das BLW.

 

Anforderungen an die In-Situ-Fläche

  • keine Übersaaten und/oder Neusaaten mit Zuchtsaatgut in den vergangenen 20 Jahren und in Zukunft,
  • in Zukunft keine wesentliche Änderung bei der Bewirtschaftung,
  • keine Umnutzung von Weide zu Wiese oder umgekehrt,
  • keine markante Änderung der Intensität, besonders bei der Düngung und der Schnitthäufigkeit,
  • kein Bewässern der Flächen.