Die «Weisungen betreffend die Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» des Bundesamts für Landwirtschaft BLW umfassen Auflagen zur Driftreduktion sowie zum Schutz von Siedlungsgebieten und Bienen in blühenden Nachbarkulturen. Seit März 2020 sind die Weisungen in Kraft. Um zu zeigen, wie die neuen Bestimmungen in der Praxis auf dem Acker, im Rebberg oder der Obstablage umgesetzt werden können, hat Agridea zwei Merkblätter aktualisiert und ein neues erstellt.

Massnahmen, um den Auflagen gerecht zu werden

Agridea beschreibt Massnahmen, um den Drift (die Verfrachtung kleiner Pflanzenschutzmittel-Tröpfchen durch die Luft) und die Abschwemmung (den Wegtransport von PSM aus der Parzelle nach Regenfall) reduziert werden können. Die Anleitungen basieren auf einem Punktesystem.

Mehr Auflagen sind zu erwarten

Welche Sicherheitsauflagen für ein Produkt jeweils beachtet werden müssen, ist auf der Produktetikette und in den zugehörigen technischen Merkblättern vermerkt. Die zusätzlichen Anforderungen im Rahmen der oben genannten Weisungen betreffen laut Agridea bisher nur wenige Produkte. Im Zuge der Überprüfung von PSM gehe man aber davon aus, dass weitere hinzukommen werden. 

Um Kulturen, Mensch und Umwelt weiterhin zu schützen, sei es wichtig, die bereits bestehenden Massnahmen zur Reduktion von Drift und Abschwemmung anzuwenden. 

 

Merkblätter lesen

Hier finden Sie die Merkblätter zur Reduktion von Drift und Abschwemmung: