Vor über 200 Jahren begannen die Menschen, Flüsse und Bäche zu begradigen und einzudämmen. Dies taten sie vor allem, um sich vor Überschwemmungen zu schützen und auch um Land zu gewinnen – für die Landwirtschaft und für Siedlungen. Kaum einer der Flüsse und Bäche fliesst heute noch durch sein natürliches Bett.
Reicher, aber bedrohter Lebensraum
Schweizer Gewässer sind wohl jene Lebensräume, die sich am weitesten von ihrem natürlichen Zustand entfernt haben. Gewässer bieten natürlicherweise vielen verschiedenen Arten Platz. In den letzten Jahren sind aber bereits viele davon verschwunden. Durch die verschlechterten Lebensraumbedingungen ist der Artenrückgang bei Wasserlebewesen fünf Mal höher als bei Landlebewesen. Diese Problematik hat der Bund erkannt und will nun mit dem neuen Gewässerschutzgesetz klar Gegensteuer geben.
Erholungsraum und Schutz vor Hochwasser
Heute sind insgesamt rund 15 000 Kilometer verbaut. Davon sollen bis in 80 Jahren 4000 km wieder in einen natürlicheren Zustand versetzt werden. Dabei sollen Flüsse und Bäche aus ihrem engen Korsett befreit werden und wieder mehr Raum erhalten. Dies dient nicht nur der Verbesserung der Artenvielfalt, sondern auch dem Hochwasserschutz. Heute ist nämlich bekannt, dass Fliessgewässer, die genügend Raum haben, Hochwasser dank ihres natürlichen Verlaufs und ihrer Vegetation besser auffangen können. Intakte Fliessgewässer und ihre Uferbereiche, insbesondere ihre Auen, haben eine wichtige Funktion als Erholungsraum für die Menschen.
Lohn für Pflegearbeiten muss sein
Revitalisierte Bach- und Flussufer bringen aber auch Arbeit mit sich. Sie müssen gepflegt werden, damit sie nicht wieder mit Unkraut und gar Neophyten überwuchern. Allenfalls könnten betroffene Landwirte diese Pflegearbeiten ausführen. Natürlich müssten sie dafür einen angemessenen Lohn erhalten, um den wirtschaftlichen Verlust auszugleichen.