Aufgrund der anhaltenden Niederschläge hat das Landwirtschaftsamt Aargau eine Ausnahmeregelung für das Jahr 2023 beschlossen: Der Saattermin für Rotationsbrachen (30. April) wird bis zum 31. Mai verlängert. Der Saattermin für Nützlingsstreifen (15. Mai) wird bis zum 31. Mai verlängert. Beim einjährigen Nützlingsstreifen muss die Standdauer von mind. 100 Tagen ab realisierter Saat unverändert eingehalten werden. …
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