An der Konferenz der Kantonalen Pflanzenschutzdienste wurde über die Zukunft der Erdmandelgras-Bekämpfung entschieden. Für den Einsatz des Herbizids Dual Gold erhalten bestimmte Kulturen keine Sonderbewilligung. Ausserdem darf ab diesem Jahr das invasive Unkraut offiziell mit der Schwarzbrache bekämpft werden.
Bewilligt für Mais, Sonnenblumen und Brachen
In Mais, Sonnenblumen und Brachen darf das Erdmandelgras mit einer Sonderbewilligung für den Einsatz von Dual Gold (Wirkstoff: S-Metolachlor) behandelt werden. In allen anderen Kulturen wie Bohnen, Ölkürbis oder Soja hat das Herbizid zwar eine Zulassung, allerdings nicht für das invasive Unkraut, sondern für andere Unkräuter, wie die Fachstelle Pflanzenschutz am Strickhof mitteilt. Deshalb könne in diesen Kulturen zukünftig keine Sonderbewilligung für Dual Gold ausgestellt werden.
In Mais, Sonnenblumen und Brachen ist zu beachten, dass das Herbizid nur seine volle Wirkung entfalten kann, wenn es eingearbeitet wird.
Wird genügend Dual Gold für die Bekämpfung vorhanden sein? Die Fachstelle hat bei Syngenta angefragt: Voraussichtlich sei noch genügend Dual Gold für die Bekämpfung von Erdmandelgras in den nächsten zwei Jahren vorrätig, so Syngenta.
Schwarzbrache seit 2023 zur Bekämpfung erlaubt
Für die Bekämpfung mit der Schwarzbrache muss bei der kantonalen Fachstelle Pflanzenschutz ebenfalls eine Sonderbewilligung eingeholt werden. Anschliessend kann die Teilfläche mit Erdmandelgrasbefall je nach Kanton mit dem Kulturcode 0897 «übrige Flächen innerhalb der LN, beitragsberechtigt» oder 0597 «übrige offene Ackerfläche, beitragsberechtigt» angemeldet und die Grundbeiträge für die Fläche ausbezahlt werden, so die Fachstelle.
Diese Massnahme darf für drei Jahre durchgeführt werden. Anschliessend muss wieder eine Kultur folgen.
Weitere Informationen zur Schwarzbrache: Agroscope-Publikation
Probleme mit Produktionssystembeiträgen
Mit der Schwarzbrache kann das Erdmandelgras durch eine möglichst häufige Bearbeitung bekämpft werden. Allerdings kommt der Produktionssystembeitrag für eine angemessene Bodenbedeckung diesem Ziel in die Quere, wie die kantonale Fachstelle mitteilt. Das Ziel des Produktionssystembeitrages ist es, die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern, den Humusaufbau zu fördern und das Erosions- und Verdichtungsrisiko zu vermindern. Die beiden Massnahmen stehen somit im Widerspruch zueinander.
Wer an dem Programm mitmacht und eine Schwarzbrache zur Erdmandelgrasbekämpfung machen möchte, sollte gemäss der kantonalen Fachstelle Pflanzenschutz für die Schwarzbrache eine zusätzliche Ausnahmebewilligung beantragen. Dies, weil die Kompetenzen über die Sonderbewilligungen zur Bekämpfung mit der Schwarzbrache und zur Enthebung von der Begrünungspflicht nicht in jedem Kanton bei der gleichen Stelle liegen.
Weitere Informationen zum Erdmandelgras: Website Agroscope