Fast schwarz war das Fell am Rücken des Raubtiers, das am 28. Januar 2022 geschossen worden ist. Der Kanton Wallis, das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und die Stiftung Kora waren der Meinung, es könnte sich um eine Kreuzung zwischen Wolf und Hund handeln. Solche Mischlinge («Hybride») müssen erlegt werden, wenn sie die Vielfalt der einheimischen Arten bedrohen. Sollte sich nämlich ein Mischling weiter vermehren, ginge der Wolf als Art bzw. Rasse verloren. Diese Gefahr hätte bei diesem Exemplar nicht bestanden, wie sich nun gezeigt hat.
Keine Hunde in vier Generationen
Das Erbgut des Wolfs wurde nach Angaben des Kantons Wallis in zwei Laboren untersucht, namentlich im Labor für Populationsgenetik der Uni Lausanne und dem Zentrum für Wildtiergenetik in Gelhausen (Deutschland). Das Ergebnis: Unter den Vorfahren des geschossenen Wolfs sind in den letzten vier Generationen keine Hunde. Er gilt als reinrassig.
Grössere Variation als gedacht
Genauer gesagt soll das Tier aus der italienisch-französischen Population stammen. «Dieses Ergebnis zeigt, dass die äusseren Merkmale der Wolfspopulation mit italienischer Herkunft in grösserem Ausmass variieren können als bisher angenommen», so der Kanton Wallis.
Behörden und Fachleute hierzulande gehen davon aus, dass es in der Schweiz – im Gegensatz zu einigen Nachbarländern – noch keine Wolf-Hund-Paarungen gab. Umso wichtiger sei es, dass verdächtige Tiere erlegt werden.