Wie die Umweltdirektion des Kantons Bern mitteilt, ist seit dem 11. Oktober dieses Jahres ein Wolf im Gantrischgebiet unterwegs. Der letzte Riss, der auf das Konto dieses Raubtiers gehen dürfte, habe sich in der Nacht auf den 4. November ereignet. Es gebe keine Anzeichen für ein Rudel, weshalb man von einem einzelnen Wolf ausgehe.
Fühlt sich durch Menschen nicht bedroht
Bei der nächsten Gelegenheit soll der Wolf laut Mitteilung vergrämt werden. Das Tier habe offenbar wenig Scheu vor Menschen und nehme sie nicht als Bedrohung wahr, so die Begründung. Das Ziel der Vergrämung ist eine Verhaltensänderung durch direkte Einwirkung. «Mit Vergrämung ist gemeint, dass der Wolf durch die Wildhut wiederholt gestört und dadurch verscheucht werden soll. Dabei stehen verschiedene Methoden zur Auswahl wie etwa der Einsatz von Gummischrot. Im Bündnerland ist diese Methode bereits erfolgreich angewandt worden.Was aber passt, muss situativ entschieden werden», schreibt das Jagdinspektorat auf Anfrage.
Von dem Wolf im Gantrischgebiet gehe zwar keine Gefahr für Menschen aus, sein momentanes Verhalten sei aber für Schafhalterinnen und -halter «eine grosse Herausforderung». Künftig soll das Tier siedlungsnahe Gebiete meiden.
Keine Abschussbewilligung
Um den Wolf abzuschiessen, muss er innerhalb eines Monats 25 ausreichend geschützte Nutztiere gerissen haben. Daher könne der Kanton in diesem Fall keine Abschussbewilligung erteilen.