In der Schweiz gab es in diesem Winter noch keinen Fall von Vogelgrippe. Ein Eintrag in die Schweiz wurde jedoch erwartet, nachdem das Virus bei einem Schwan und einer Krähe im grenznahen Ausland nachgewiesen wurde. Jetzt wurde bei einer Möwe in Schaffhausen das Vogelgrippe-Virus HPAI H5N4 nachgewiesen, schreibt das BLV in einer Medienmitteilung.
Keine weiteren Massnahmen nötig
Da das BLV gemeinsam mit den kantonalen Behörden bereits in der vergangenen Woche Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels angeordnet hatte, müssen keine weiteren Massnahmen eingeleitet werden, heisst es weiter. Nach den heutigen Erkenntnissen sei das Virus nicht auf den Menschen übertragbar.
Die geltenden Massnahmen
Seit dem 25. Januar und vorläufig bis am 15. März 2021 gelten für die Kontrollgebiete rund um den Bodensee und entlang des Rheins folgende Massnahmen:
- Die Tiere dürfen nur in solchen Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
- Kann der Aussenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Aussenklimabereich zu halten.
- Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt werden und Überkleidung angezogen werden. Die Hände sollten regelmässig desinfiziert werden.
- Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.
In Beobachtungsgebieten sei der Gesundheitszustand des Geflügels genau zu beobachten. Wenn mehrere Hühner erkranken oder sterben, müsse dies dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. Der Fund von Wildvögel-Kadavern soll einer Polizeistelle oder der Wildhut gemeldet werden.