Beim nachgewiesenen Erreger handelt es sich gemäss einer Mitteilung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) um das Virus H5N5. Für eine Übertragung auf Menschen gebe es keine Hinweise. Zum Schutz von Hausgeflügel verordnet das BLV aber weitere Massnahmen in den neuen Kontroll- und Beobachtungsgebieten

Kontakt zu Wildvögeln verhindern

Die Verordnung, die am 25 Januar in Kraft tritt und vorläufig bis am 15. März gelten wird, legt eine Reihe von Kontroll- und Beobachtungsgebieten fest. Erstere umfassen Uferstreifen bis 1 Kilometer um den Bodensee sowie entlang des Rheins und den ganzen Kanton Schaffhausen (mit Ausnahme zweier Gemeinden). 

In diesen Kontrollgebieten gelten folgende Massnahmen:

  • Die Tiere dürfen nur in solchen Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
  • Kann der Aussenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Aussenklimabereich zu halten.
  • Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt werden und Überkleidung angezogen werden. Die Hände sollten regelmässig desinfiziert werden.
  • Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.

Man werde die Situation laufend analysieren und die Massnahmen nötigenfalls anpassen. 

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Besondere Vorsicht in Beobachtungsgebieten

Etwas geringer sei das Risiko für eine Einschleppung bzw. die Ansteckung von Hausgeflügel mit der Vogelgrippe im Beobachtungsgebiet. Dieses erstreckt sich laut BLV im Uferbereich drei Kilometer um obengenannte Gewässer. In dieser Region gelte es, den Gesundheitszustand des Geflügels besonders gut im Auge zu behalten und bei mehreren erkrankten oder verstorbenen Tieren beim Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt Meldung zu machen. 

Sowohl in den Kontroll- als auch den Beobachtungsgebieten wird des stichprobenweise Vogelgrippe-Untersuchungen durch die Kantonsärzte in Geflügelhaltungen geben. 

Werden tote Wildvögel gefunden, sollte man sie vorsichtshalber nicht berühren. Der Fund sei der Polizei oder der Wildhut zu melden. 

Weitere Informationen:

 

Schweizweite Verbreitung unwahrscheinlich

Hierzulande überwinternde Wildwasservögel sind in ihren Winterquartieren angekommen und bleiben dort. Deshalb ist es gemäss BLV unwahrscheinlich, dass sich die Vogelgrippe in der ganze Schweiz ausbreiten wird. 

Anders sah es im Winter 2016/17 aus. Damals zirkulierte ein anderer Subtyp (H5N8) und die erste Fälle traten bereits im November auf. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vögel noch unterwegs in den Süden und verschleppten das Virus. Dank entsprechender Massnahmen und der raschen Reaktion der Geflügelhalter sei 2016/2017 keine einzige Haltung infiziert worden.