Tatsächlich ist wegen des hohen Vogelgripperisikos seit dem 28. November und bis mindestens am 15. Februar 2023 der Weideauslauf für das Geflügel stark eingeschränkt. Den Tieren steht als Auslauf meistens nur der überdachte Aussenklimabereich zur Verfügung, allfällige weitere Auslaufflächen müssten mit einem Netz vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt sein, was für grössere Herden sehr aufwendig wäre.

Und ja: Die Legehennen, die sich den täglichen Auslauf auf der Weide und der ungedeckten Auslauffläche gewohnt sind, kann diese Einschränkung im gewohnten Tagesablauf etwas «kribbelig» machen. Das erhöht die Gefahr von Feder- und Zehenpicken. Die tief stehende Sonne im Winter, die leichter in den Stall scheint, sowie eine helle, schneebedeckte Umgebung erhöhen dieses Risiko zusätzlich.

Picken ist die Hauptbeschäftigung

Das Picken ist beim Huhn ein sehr ausgeprägtes natürliches Verhalten. Es wird nicht nur zur Futteraufnahme ausgeübt, sondern dient auch der Erkundung der Umwelt und ist sozusagen die «Hauptbeschäftigung» des Huhnes. Deshalb muss dem Huhn im Stall und im Aussenklimabereich genügend interessantes Material zum Bepicken zur Verfügung stehen, weil sonst die Gefahr zunimmt, dass sich die Hühner gegenseitig bepicken und sich so Gefiederschäden und Verletzungen zufügen. Grundsätzlich gilt: Je mehr sich das Huhn beschäftigen kann, desto geringer ist das Risiko für solch unerwünschte Verhaltensweisen.

Wenn vermehrt Probleme mit gegenseitigem Bepicken auftreten, sind unbedingt die Beschäftigungsmaterialien zu erneuern bzw. aufzufüllen, oder noch besser neue, zusätzliche Materialien anzubieten. Auch bei den Hühnern weckt Abwechslung das Interesse. Geeignete Materialien sind Strohballen, Heuraufen, Sand in einem Holzrahmen, Picksteine, Körner, Rüben usw. Auch die Zugabe frischer Einstreu animiert die Hennen, sich vermehrt mit und in der Einstreu zu beschäftigen (Picken, Scharren, Staubbaden). Verkrustete Einstreubereiche sind regelmässig mit einem Rechen aufzulockern oder zu erneuern.

Einstreu allein genügt noch nicht

Sowohl eine lockere Einstreu wie auch Beschäftigungsmaterialien sind auch ein wichtiges Kriterium bei den Tierschutzkontrollen. Das Angebot von Beschäftigungsmöglichkeiten für Legehennen ist Pflicht (gemäss Art. 5 der Tierschutzverordnung: «Die Pflege soll Krankheiten und Verletzungen vorbeugen»). Die Einstreu allein genügt dabei nicht als Beschäftigungsmaterial. Und Achtung: Verkrustete Einstreuflächen werden nicht als begehbare Flächen angerechnet, was zu einer Überschreitung der maximalen Besatzdichte führen kann.