Die Landschaftsqualitätsbeiträge gibt es seit der AP 14–17. Über diese Massnahmen wurde im Vorfeld viel diskutiert. Jeder Kanton arbeitete Massnahmen aus, die die typische Qualität der Landschaft ausmachen und gefördert werden sollen. Dabei lag das Augenmerk darauf, dass möglichst viele Landwirte von den Beiträgen profitieren können. So werden nun Steinmauern, Holzzäune, Blumenwiesen, Bauerngärten, Waldweiden und vieles mehr staatlich gefördert.
Auch in der zukünftigen Agrarpolitik will der Bund die Landschaftsqualität und standortangepasste Landwirtschaft weiterhin fördern.
Im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung der AP 22+ist zu lesen: «Die heute als eigenständige Direktzahlungsarten konzipierten Beiträge zur Förderung der Vernetzung von Biodiversitätsflächen (Art. 73 LwG) und der Landschaftsqualitätsbeitrag (Art. 74 LwG) sollen unter dem Titel ‹Beiträge für eine standortangepasste Landwirtschaft› in einen neuen Artikel 76a LwG integriert werden.»
In der Vernehmlassung haben 17 Kantone dem Vorschlag mit Bedingungen zugestimmt und vier Kantone mit Alternativen abgelehnt. Drei Kantone haben den Vorschlag gar ohne Alternativen zurückgewiesen. Wie der Bundesrat entscheidet, wird in der Botschaft zur AP 22+ Ende Februar bekannt.