Die Verlängerung der präventiven Massnahmen geschehe in Absprache mit den kantonalen Veterinärämtern, teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit. Es geht dabei um die Kontroll- und Überwachungsgebiete, die nach einem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Zürcher Betrieb im November 2021 eingerichtet worden waren.
Gefahr für Lockerungen zu gross
Man habe die Situation in Europa neu beurteilt und basierend auf den Erfahrungen der letzten Seuchenzüge das Risiko einer Einschleppung der Vogelgrippe weiterhin als gross beurteilt.
Aktuell tritt die Seuche laut BLV in fast allen Ländern Europas auf, in den Küstengebieten an der Nordsee werde von Massensterben bei Wasservögeln berichtet. Vogelgrippe-Fälle gibt es auch in unseren Nachbarländern Deutschland und Frankreich. Im Januar wies man sie bei einem Mäusebussard auf deutschem Boden rund 40 Kilometer von der Schaffhauser Grenze entfernt nach.
Menschen nicht in Gefahr
Obwohl eine Ansteckung nicht vollständig ausgeschlossen sei, infizieren sich Menschen nur äusserst selten mit der Vogelgrippe, schreibt das BLV weiter. Wer einen toten Wildvogel findet, solle ihn aber nicht berühren und den Fall der Polizei oder Wildhut melden.
Eier und Geflügelfleisch können bedenkenlos konsumiert werden.