In der Gemeinde Hüntwangen, im Zürcher Unterland, erkrankten und starben vergangene Woche in einer Hobby-Hühnerhaltung Hühner an einer hochansteckenden Variante der Aviären Influenza (Vogelgrippe). Weitere Tiere mussten getötet werden, um eine Ausbreitung der Seuche zu vermeiden, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kantons Zürich. In den Gemeinden rund 10 Kilometer um den Seuchenbetrieb herum, gelten seit Samstag, 27. November 2021 die höchsten Sicherheitsbestimmungen. Die Zone erstreckt sich bis in die Kantone Aargau und Schaffhausen und bleibt für mindestens drei Wochen bestehen.
Uferbereiche unter Kontrolle und Beobachtung
Der Ausbruch gehe mit grosser Wahrscheinlichkeit auf infizierte, frei lebende Wasservögel zurück. Der Bund hat deshalb ab 29. November 2021 entlang von Seen und Flüssen im gesamten Mittelland einen 1 km breiten Uferstreifen zum Kontrollgebiet und einen 3 km breiten Uferstreifen zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Im 1-km-Kontrollgebiet gelten folgende Bestimmungen:
- Tiere müssen so gefüttert und getränkt werden, dass die Futter- und Tränkestellen nicht für Wildvögel zugänglich sind.
- Auslaufflächen sind mit einem Netz abzudecken. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Tiere in geschlossenen Ställen oder in Aussenräumen mit dichtem Dach und vergitterten Seitenwänden gehalten werden.
- Wassergeflügel und Laufvögel müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.
- Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.
Im 3-km-Beobachtungsgebiet müssen Geflügelhalter:
- ihre Tiere besonders gut beobachten,
- Todesfälle aufzeichnen,
- Krankheitssymptome und Seuchenverdacht ihrem Tierarzt oder dem Veterinärdienst melden.
Diese Massnahmen gelten mindestens bis Ende Januar 2022.
Geflügelprodukte können bedenkenlos konsumiert werden
Nach heutigem Wissensstand sei der aktuell zirkulierende Virusstamm nicht auf Menschen übertragbar, heisst es weiter von Seite Behörden. Geflügelprodukte könnten daher bedenkenlos konsumiert werden. Tote Wildvögel sollte man auch Sicherheitsgründen trotzdem nicht anfassen und melden. BTS-Beiträge werden ausbezahlt.
Mehr Informationen: www.blv.admin.ch