Die Verringerung der Risiken durch Pflanzenschutzmittel ist ein wichtiges Thema der neuen Agrarpolitik und soll durch ein grundsätzliches Verbot bestimmter Wirkstoffe im ÖLN erreicht werden. Zusätzlich werden bestehende Produktionssystembeiträge (PSB) angepasst und neue eingeführt. Die Beiträge «Verzicht auf Herbizide» und «Verzicht auf Insektizide und Akarizide» ergänzen sich gegenseitig und sind ein wichtiger finanzieller Aspekt, um die Senkung des Basisbeitrags auszugleichen. Was sind die wichtigsten Änderungen und Herausforderungen für Produzentinnen und Produzenten von einjährigem Gemüse, Beeren sowie Gewürz- und Medizinalpflanzen?
Pyrethroide unterliegen im ÖLN ab 2023 neuen Regelungen
Zu den Wirkstoffen, die im ÖLN ab 2023 neuen Regelungen für den Gemüseanbau unterliegen, gehören insbesondere Insektizide der Gruppe der Pyrethroide und Herbizide (Metazachlor, Terbuthylazin und S-Metolachor), die unter anderem in den folgenden Produkten enthalten sind: Karate Zeon, Decis Protech, Cypermethrin, Butisan S, Gardo Gold und Dual Gold.
Direktzahlungsverodnung sieht gewisse Ausnahmen vor
Hier finden Sie alle relevante Fachberichte zum Thema.
Faktenblatt Dauerkulturen
Faktenblatt Gemüse und einjährige Beeren
Alle Faktenblätter
Für gewisse Anwendungen im Gemüsebau, für die kein Ersatz durch Wirkstoffe mit tieferem Risikopotenzial möglich ist und bei denen die Schaderreger in den meisten Regionen der Schweiz regelmässig auftreten und Schäden verursachen, sieht die Direktzahlungsverordnung (DZV) jedoch Ausnahmen vor. Die Liste mit den Ausnahmen wird vom Bundesamt für Landwirtschaft periodisch nachgeführt und erstmals diesen Herbst bekannt gegeben. Die Anwendung der oben genannten Wirkstoffe wird also im Rahmen des ÖLN unter gewissen Voraussetzungen weiterhin möglich sein.
Auch bei einjährigen Spezialkulturen wird die Umsetzung von Massnahmen gegen Abdrift und Abschwemmung gefordert. Es gilt 1 Punkt für alle Behandlungen in Bezug auf Abdrift und ebenfalls 1 Punkt auf den betroffenen Parzellen in Bezug auf Abschwemmung zu erreichen. Diese Anforderungen werden in einem Folgeartikel behandelt.
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Von «Reduktion» zu «Verzicht»
Die Massnahme «Verzicht auf Herbizide in Spezialkulturen» ersetzt den Ressourceneffizienzbeitrag «Reduktion von Herbiziden auf offenen Ackerflächen». Die Anforderungen bleiben für die einjährigen Spezialkulturen gleich, aber die Höhe des Beitrags wird angepasst. Diese Massnahme wird durch einen neuen PSB «Verzicht auf Insektizide und Akarizide im Gemüse- und Beerenanbau» ergänzt. Es ist möglich, eine der beiden Massnahmen einzeln auf unterschiedlichen Flächen oder zusammen auf derselben Fläche umzusetzen.
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Serie zum Absenkpfad (Teil 7)
Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen?
In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick:
- Schonende Bodenbearbeitung
- Angemessene Bodenbedeckung
- Herbizid-Verzicht im Ackerbau
- Verzicht auf PSM im Ackerbau
- Weidebeitrag
- Längere Nutzungsdauer von Kühen
- Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren
- Massnahmen im Rebbau
- Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen
- Massnahmen im ÖLN
- Änderungen in der Biodiversitätsförderung
- Verminderung von Abdrift und Abschwemmung
- Waschplätze und Befüllen von Spritzen