Das Ziel des Produktionssystembeitrags «Verzicht auf Herbizide» ist es, den Einsatz von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln zu reduzieren. Herbizide sollen durch mechanische Unkrautbekämpfungsmethoden wie Striegeln und Hacken oder andere agronomische Lösungen wie beispielsweise Untersaaten ersetzt werden. Ab 2023 werden alle vom Bund unterstützten Massnahmen zur Reduktion von Herbiziden unter dem Beitrag «Verzicht auf Herbizide» zusammengefasst. Im Ackerbau ersetzt dieser neue Beitrag die bisherigen Ressourceneffizienzbeiträge «Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche» und «Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Zuckerrübenanbau».
Massnahmen auf gesamter Betriebsfläche umsetzen
Die meisten Anforderungen bleiben unverändert bestehen. Neu gilt aber, dass die Massnahmen pro Kultur auf der gesamten Fläche des Betriebes umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung der Massnahmen kann also nicht mehr wie bis anhin parzellenweise geschehen.
Der Verzicht auf Herbizide muss von der Ernte der Vorkultur bis zur Ernte der Hauptkultur umgesetzt werden. Dementsprechend muss auch in den Zwischenkulturen oder für eine Stoppelbehandlung auf chemische Unkrautbekämpfungsmittel verzichtet werden.
Verzicht kann vollständig oder teilweise erfolgen
Für Beiträge im Jahr 2023 müssen die Massnahmen schon in diesem Sommer ab der Ernte 2022 umgesetzt werden. Alle Kulturen der offenen Ackerfläche (OAF), ausser Biodiversitätsförderflächen und Nützlingsstreifen, sind beitragsberechtigt. Die Beitragshöhe einzelner Kulturen ist abgestuft (siehe Grafik).
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Der Verzicht auf Herbizide kann vollständig oder teilweise erfolgen. Für alle Kulturen sind Bandbehandlungen in den Reihen ab der Saat erlaubt. Erlaubt sind auch Einzelstockbehandlungen (Rückenspritze). Wobei der Einsatz von Maschinen, welche Herbizide detektionsbasiert und selektiv applizieren (z. B. Ecorobotix) ebenfalls erlaubt ist. Für den Kartoffel- und Zuckerrübenanbau gelten noch weitere Ausnahmen (siehe Tabelle).
Beitrag «Verzicht auf Herbizide im Ackerbau»
Name der Massnahme | Beitrag für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau |
Betroffener Bereich | Offene Ackerfläche |
Ziele |
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Anforderungen |
- Einzelstockbehandlungen sind erlaubt. - Bandbehandlungen ab der Saat auf max. 50 % der Fläche sind erlaubt.
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Höhe des Beitrags |
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Zu beachten |
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(Quelle Proconseil)
Serie zum Absenkpfad (Teil 3)
Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen?
In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick:
- Schonende Bodenbearbeitung
- Angemessene Bodenbedeckung
- Herbizid-Verzicht im Ackerbau
- Verzicht auf PSM im Ackerbau
- Weidebeitrag
- Längere Nutzungsdauer von Kühen
- Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren
- Massnahmen im Rebbau
- Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen
- Massnahmen im ÖLN
- Änderungen in der Biodiversitätsförderung
- Verminderung von Abdrift und Abschwemmung
- Waschplätze und Befüllen von Spritzen
Wann treten die Änderungen in Kraft?
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