Für eine langfristige landwirtschaftliche Produktion ist der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit zentral. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bund im neuen Agrarpaket zwei grundlegende Praktiken der konservierenden Landwirtschaft übernommen: Bodenschonende Anbaumethoden und eine möglichst permanente Bodenbedeckung. Der neue Produktionssystembeitrag (PSB) zur schonenden Bodenbearbeitung wird in diesem Artikel näher vorgestellt. 

Beiträge sind miteinander verknüpft

DossierAgrarpolitikAbsenkpfad Pflanzenschutzmittel und NährstoffeMontag, 5. September 2022 Die beiden Beiträge zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit sind miteinander verknüpft. Um den Beitrag der schonenden Bodenbearbeitung zu erhalten, müssen die Anforderungen an die angemessene Bodenbedeckung erfüllt sein. Die beiden Beiträge sind auch in finanzieller Hinsicht wichtig, da sie helfen, die Senkung des Basisbeitrags auszugleichen.

4-jährige Verpflichtungsdauer

Der Beitrag für die schonende Bodenbearbeitung war bis anhin ein Ressourceneffizienzbeitrag (REB) und wird auf den 1. Januar 2023 in ein Produktionssystembeitrag umgewandelt. Der REB besteht seit 2014 und fördert die pfluglosen Anbauverfahren Mulchsaat, Streifenfrässaat und Direktsaat. 

Der Beitrag hat neu aber eine Verpflichtungsdauer von vier Jahren. Zusätzlich müssen mindestens 60 % der offenen Ackerfläche mit bodenschonenden Massnahmen bewirtschaftet werden, damit man die Beiträge erhält. Die Abstufung der Beiträge nach Anbauverfahren entfällt. 

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Pflugverzicht bereits ab Herbst 2022

Neu werden für alle drei Anbauverfahren 250 Franken pro Hektare ausbezahlt. Die Frist für die Umsetzung dieser Massnahme ist sehr kurz, da die diesjährige Ernte schon im vollen Gange ist. 

Möchte man im Jahr 2023 Beiträge erhalten, muss man ab der Ernte der Vorkultur 2022 die Massnahmen umsetzen und dementsprechend schon diesen Sommer auf den Einsatz des Pfluges nach der Ernte verzichten.

Überblick Beitrag «schonende Bodenbearbeitung»

Name der MassnahmeBeitrag für die schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche
Betroffener BereichOffene Ackerfläche
ZielVerringerung des Erosionsrisikos und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit
Anforderungen
  • Die Anforderungen des PSB «angemessene Bodenbedeckung» müssen auf allen Parzellen der offenen Ackerfläche erfüllt sein.
  • Bei Direktsaat: Höchstens 25 % der Bodenoberfläche dürfen während der Saat bewegt werden.
  • Bei Streifenfrässaat oder Streifensaat (Strip-Till): Höchstens 50 % der Bodenoberfläche dürfen vor oder während der Saat bewegt werden.
  • Bei Mulchsaat: Die Bodenbearbeitung erfolgt ohne Pflug. 
  • Die Verpflichtungsdauer beträgt mindestens 4 Jahre.
  • 60 % der offenen Ackerfläche müssen ab  Ernte der Vorkultur bis  Ernte der Hauptkultur pfluglos bewirtschaftet werden.
  • Einsatz von Glyphosat  auf 1,5 kg Wirkstoff/Jahr/ha beschränkt.
  • Keine Beiträge für das Anlegen von Kunstwiese mit Mulchsaat, Zwischenkulturen, Weizen oder Triticale nach Mais.
Höhe des Beitrags250.–/ha (für alle Anbauverfahren)
Zu beachten
  • Anforderungen des PSB «Angemessene Bodenbedeckung» müssen erfüllt sein, um Beiträge zu erhalten (aber erst ab dem 1.1.23).
  • Das Anlegen von Zwischenkulturen muss  pfluglos erfolgen, da die Anforderungen ab  Ernte  Vorkultur bis  Ernte  Hauptkultur erfüllt werden müssen. 
  • Kunstwiese, die mit Direktsaat angesät wurde, zählt zu den 60 % und ist  beitragsberechtigt. 
  • Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, sich einmal für ein Jahr, innerhalb der vier Jahre abzumelden. 
  • Bei  Mulchsaat ist der Einsatz eines Pfluges oder Schälpfluges zur Unkrautregulierung erlaubt, wenn der Boden höchstens 10 cm tief bearbeitet wird und wenn die Kultur zusätzlich für den Beitrag «Verzicht auf Herbizide» angemeldet ist.

 

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Serie zum Absenkpfad (Teil 1)
Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen?

In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick:

Schonende Bodenbearbeitung
Angemessene Bodenbedeckung
Herbizid-Verzicht im Ackerbau
Verzicht auf PSM im Ackerbau
Weidebeitrag
Längere Nutzungsdauer von Kühen
Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren
Massnahmen im Rebbau
Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen
Massnahmen im ÖLN
Änderungen in der Biodiversitätsförderung
Verminderung von Abdrift und Abschwemmung
- Waschplätze und Befüllen von Spritzen

Weitere Informationen: hier