Am 1. Januar 2022 läuft die Übergangsfrist des neuen Waldgesetzes aus und es treten auch neue Sicherheitsvorschriften in Kraft. Bei diesen gab es bis vor Kurzem allerdings noch einige Unsicherheiten, insbesondere, was Lernende betrifft. Nun ist klar, in welchem Rahmen die jungen Leute die künftig obligatorischen 10-tägige Ausbildung für Waldarbeiten absolvieren müssen, wie der Schweizer Bauernverband mitteilt.
Kurse gestaffelt besuchen
In Rücksprache mit Agriss und der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) habe man eine pragmatische Lösung erarbeitet, so der SBV. Demnach dürfen landwirtschaftliche Berufsbilder(innen) Lernende bei Forstarbeiten anleiten und überwachen, wenn er oder sie die zehntägige Ausbildungsanforderung erfüllt oder eine Gleichwertigkeitsanerkennung des Kantons hat. Die Lernenden absolvieren die Kurse gestaffelt: Nach dem 5-tägigen Basiskurs folgt der gleich lange weiterführende nach zwei Jahren.
Vor dem zweiten Kurs im Wald
In der Zwischenzeit dürfen Lernende jene Arbeiten ausführen, die dem Inhalt des Basiskurses entsprechen und so praktische Erfahrungen sammeln, bevor sie den zweiten Kursteil in Angriff nehmen.