Die geänderten Ausbildungsanforderungen im nationalen Waldgesetz geben nunmehr seit einiger Zeit zu reden. Die neuen Richtlinien sind Anfang Jahr nach mehrjähriger Übergangsfrist in Kraft getreten. Sie besagen, dass seit diesem Jahr zehn Tage Ausbildung (fünf Tage Basiskurs und fünf Tage Weiterführungskurs, absolviert innerhalb von zwei Jahren nach Basiskurs) obligatorisch sind. Dies gilt, wenn Holzerntearbeiten für Dritte angeboten werden. Sie gilt aber auch für Angestellte, bäuerliche Lehrmeister und Auszubildende. Diverse Akteure forderten mit Erfolg eine praxistaugliche Umsetzung der neuen Vorschriften.
Jeder Kanton wie er will
Personen, die über viel praktische Erfahrung mit Holzereiarbeiten verfügen, haben nun die Möglichkeit, eine Gleichwertigkeitsanerkennung bei ihrem Wohnkanton zu beantragen. Denn für die Umsetzung des Waldgesetzes und auch für die Gleichwertigkeitsanerkennung sind die Kantone zuständig.
Dass der Kantönligeist und damit unterschiedliche Handhabungen zum Tragen kommen, liegt auf der Hand. Die BauernZeitung hat im Einzugsgebiet des Regionenbunds Nordwestschweiz nachgefragt. Auch wenn es Unterschiede gibt, so heisst es mehrfach, dass der komplette Kursbesuch empfohlen wird.
Vorreiter ist Freiburg
Als Vorreiter der neuen Regelungen auf Bundesebene kann der Kanton Freiburg genannt werden. Wie das Amt für Wald und Natur (WNA) mitteilt, hat der Kanton bereits 2002 das zehntägige Kursobligatorium eingeführt. Dies geschah im Rahmen der Revision des kantonalen Waldgesetzes. Ebenso eingeführt wurde die Möglichkeit der Gleichwertigkeitsanerkennung für Personen mit Praxiserfahrung. Dies als Alternative zum Basiskurs.
Für die Gleichwertigkeitsanerkennung muss der zuständige Revierförster mit Unterschrift bestätigen, dass der Gesuchsteller in den letzten fünf Jahren 100 Tage Holzereiarbeit verrichtet oder 250m3 Holz geschlagen hat. Eine Regelung, welche einige Kantone als Bedingung für die Praxiserfahrung übernommen haben. Im Kanton Freiburg ändert sich daher nichts.
Alles klar im Wallis
Einfach präsentiert sich auch die Sachlage im Kanton Wallis. Die Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft erklärt, dass die Walliser Wälder nicht Privaten sondern Bürgerschaften gehören. Die Arbeiten werden daher nur von Fachkräften mit entsprechendem Fähigkeitszeugnis ausgeführt. Formell bestünde die Möglichkeit einer Gleichwertigkeitsanerkennung.
Prüfung in den beiden Basel
Milena Conzetti vom Amt für Wald beider Basel schreibt, dass keine Gleichwertigkeitsanerkennung beantragt werden könne. Als Alternative kann, wer viel Erfahrung mit Holzerntearbeiten hat, anstelle des Basiskurses nur die Kompetenzprüfung dieses Kurses ablegen, wobei sich der Kanton an den Kosten beteiligt. Diese halbtägige Prüfung bietet Wald Schweiz an. Der Weiterführungskurs müsse aber dennoch besucht werden.
Das fehlende Angebot der Gleichwertigkeitsanerkennung wird klar begründet. Geerntete Holzmengen, Einsatzzeiten etc. seien schwierig zu überprüfen und sagten nichts über die Qualität beziehungsweise die korrekte Ausführung der Arbeiten aus. Unter Umständen sei es zudem eine schwierige Aufgabe für Revierförster, Holzerntekenntnisse des Nachbarn/ Turnvereinskollegen/Mitjägers zu beurteilen, vor allem wenn es der Kollege nicht wirklich richtig mache. Die Kompetenzprüfung bei Wald Schweiz sei dagegen ein «neutraler Ort». Für die beiden Basel ist es zudem sehr sinnvoll, auf dem neuesten Stand zu bleiben, um Unfälle zu verhindern. «Der Weiterbildungskurs lohnt sich – laut vielen Rückmeldungen – sehr!», wird betont.
«Ja, aber» in Solothurn
Im Kanton Solothurn wird die Gleichwertigkeitsanerkennung vom Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF) ausgestellt, wenn viel Erfahrung vorhanden ist und eine bestandene Kompetenzprüfung vorgewiesen wird. «Für die Kompetenzprüfung können Interessierte direkt Kontakt mit den Stützpunktleitern der Holzerntekurse aufnehmen», schreibt Lea Jost vom AWJF. Und: «In unserem Kanton haben schon einige engagierte Waldbesitzer (meist alles Landwirte) in den Verbänden einen Refresher-Kurs und eine nachfolgende Kompetenzprüfung mit Wald Schweiz organisiert. Die Rückmeldungen waren durchwegs positiv. Jeder profitiert von dieser Weiterbildung, das möchte ich ganz klar betonen (ohne Refresher hätten nicht viele die Prüfung bestanden). Ebenso positive Rückmeldungen erhalte ich von solchen, die trotz jahrelanger Erfahrung die ganzen fünf Tage Basiskurs besucht haben.»
Kanton Bern
Im Kanton Bern hat es viele Privatwaldbesitzer. Das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) schreibt: «Die obligatorische Grundausbildung kann um maximal fünf Kurstage durch einen Nachweis mehrjähriger praktischer Erfahrung verkürzt werden.» Im Kanton Bern sind Holzerkurse aufgrund der neuen Richtlinien Mangelware. Das AWN schreibt weiter: Auf Anfrage des Berner Bauernverbandes (BEBV) sei gemeinsam eine befristete Übergangslösung für Berufsbildner(innen) erarbeitet worden. Dies, damit jene, welche den Weiterführungskurs noch nicht absolviert haben, dennoch jetzt mit ihren Lernenden Forstarbeiten durchführen können. Vorausgesetzt, die Lernenden haben den Basiskurs bereits besucht.
Gültigkeit ist beschränkt
Die Übergangslösung ähnelt der Gleichwertigkeitsanerkennung, die Gültigkeit ist aber bis 30. April 2022 befristet. Um sie zu erhalten, muss man dem AWN eine Selbstdeklaration inklusive Nachweis des absolvierten Basiskurses einreichen. Den hätten die meisten während ihrer Grundbildung absolviert, heisst es beim BEBV.
Nach dem 30. April muss den Weiterführungskurs nachweisen, wer mit Lernenden im Wald arbeiten will. Auch hier soll es eine Alternative geben. Ein Kompetenznachweis, der wohl mittels Prüfung erbracht werden kann, solle den Weiterführungskurs ersetzen. Diese Möglichkeit befinde sich aber noch in Erarbeitung.
Kanton | Gleichwertigkeitsanerkennung durch Unterschrift | Bedingung für Praxiserfahrung |
---|---|---|
Bern | Nein | Übergangslösung bis 30. April, Alternative für Weiterführungskurs in Arbeit |
Freiburg | Ja | 100 Tage oder 250 m3 letzte 5 Jahre |
Wallis | Ja | aber unnötig, da nur Fachpersonen mit entsprechender Ausbildung im Wald arbeiten |
Solothurn | Nein | Gleichwertigkeitsanerkennung wird nach Kompetenzprüfung bei Stützpunktleitern der Holzerntekurse ausgestellt |
Beide Basel | Nein | Kompetenzprüfung Wald Schweiz |