Die neue Vorgabe zu einem Anteil von 3,5 Prozent Biodiversitäts-Förderflächen im Ackerbau (Acker-BFF) soll 2024 in Kraft treten. Sie wurde bereits einmal aufgeschoben, nämlich als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine und den Unsicherheiten bezüglich der Versorgungslage. Mehrere Vorstösse fordern ein weiteres Jahr Zeit bis zur Umsetzung – und Verbesserungen.

In beiden Räten aktiv

Namentlich haben Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) und Nationalrat Martin Haab (SVP/ZH) beide eine identische Motion eingereicht. Somit werden sich beide Kammern als Erstrat damit beschäftigen, «im Ständerat wird ein Vorstoss aber rascher behandelt», gibt Esther Friedli zu bedenken. Ihr Anliegen komme bereits im September 2023 auf den Tisch und gehe anschliessend schnell weiter in den Nationalrat. Dort sei angesichts der grossen Anzahl von Vorstössen ansonsten mit längeren Fristen zu rechnen. «Da die Zeit nun drängt ist es sinnvoll, im Ständerat rasch über die Verschiebung zu beraten.»

Für mehr Effizienz und Akzeptanz

AboWogendes Getreide und leuchtend roter Mohn: Biodiversität auf Ackerflächen ist schön anzusehen und kann agronomisch von Nutzen sein. Das setzt eine gute Planung und angemessene Pflege voraus. DirektzahlungenDas Ackerland soll aufblühen – das müssen Sie zu den Acker-BFF wissenFreitag, 3. Februar 2023 Die beiden Motionen fordern den Bundesrat dazu auf, die Zeit bis zum Inkrafttreten 2025 für eine Verbesserung der Vorgaben zu nutzen. Im Sinne von mehr Effizienz und Akzeptanz seien Massnahmen zu prüfen, um unerwünschte Nebeneffekte zu vermeiden. «Es gibt im Moment viele Unklarheiten in der Umsetzung», bemerkt Esther Friedli. Diese seien zu klären. Ausserdem müsse der Bundesrat prüfen, ob bestehende Biodiversitäts-Elemente wie z. B. Hecken auch anrechenbar sein sollten, fährt die Ständerätin fort.

Politischer Nachdruck für die Branche

Zur Begründung für ihren Vorstoss verweist Friedli darauf, dass in der Vernehmlassung verschiedene Organisationen einen Aufschub der Pflicht zu 3,5 Prozent Acker-BFF gefordert hatten. «Im April 2023 hat auch Bio Suisse erkannt, dass die Umsetzung der zusätzlichen 3,5 Prozent in dieser Form in der Praxis nicht möglich sein wird», erinnern die beiden Motionäre. Der Bio-Dachverband hat ebenfalls eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr beantragt. «Ich möchte diesen Forderungen politischen Nachdruck verleihen», erklärt Esther Friedli ihre Beweggründe.

Verzicht hätte wenig Chancen

In der Wintersession 2022 hat der Nationalrat eine Motion von Beat Rieder (Mitte/VS) abgelehnt, die eine Streichung der Pflicht zu 3,5 Prozent Acker-BFF aus dem ÖLN ab 2024 gefordert hatte. «Daher ist ein Verzicht im Moment politisch nicht mehrheitsfähig», schlussfolgert die SVP-Ständerätin. Um die offensichtlichen noch ungeklärten Fragen trotzdem auszuräumen, plädieren sie und Martin Haab zumindest für eine Aufschiebung. «Das gäbe den Betrieben mehr Vorbereitungszeit und dem Bund die Möglichkeit, die Sache nochmals gut zu durchdenken», hofft Friedli.

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