Bei der AP 22+, diesem einst stark umstrittenen und umfassenden Reformpaket, herrscht seit dessen Schrumpfung auf ein Mini-Paket grosse politische Einigkeit. Wie der Ständerat begrüsst auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) in ihren Beratungen das etappenweise Vorgehen des Bundesrats. Man will sich damit in nächster Zeit vor allem auf Massnahmen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich fokussieren.
Bericht kommt gut an
Lob gibt es von der WAK-N auch für den bundesrätlichen Bericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Laut Mitteilung gefällt vor allem die ganzheitliche Betrachtungsweise der Landwirtschafts- und Ernährungspolitik und der Blick auf die ganze Wertschöpfungskette. Aus Sicht der WAK-N bietet das eine «gute Grundlage für die Diskussion der künftigen AP».
Ehrgeizig, vielleicht zu ehrgeizig
Dass der Bundesrat allerdings vorsieht, die landwirtschaftliche Produktivität innerhalb der nächsten 30 Jahre um 50 Prozent zu steigern, sieht eine Mehrheit der Kommission kritisch. Das sei «ehrgeizig, vielleicht zu ehrgeizig». Dasselbe gilt für den bundesrätlichen Plan, die Treibhausgas-Emissionen aus der Produktion bis 2030 um einen Drittel zu senken.
Einigen geht es zu wenig schnell
Es gibt aber auch andere Stimmen. So beurteilt eine Minderheit in der WAK-N das Vorgehen des Bundesrats als zu langsam und möchte daher Fehlanreize des Systems bereits mit der anstehenden Reform angehen. Insgesamt, wird in der Mitteilung festgehalten, sei der Handlungsbedarf aber für alle unbestritten. Daher trat die Kommission ohne Opposition auf die Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes ein.
Keine zusätzlichen Regeln verankern
Soweit die Detailberatung fortgeschritten ist, folgte die WAK-N in einer Mehrheit dem Ständerat. Verschiedene Anträge zur Förderung kurzer Vertriebswege, für Massnahmen zugunsten besonders tierfreundlicher Produktionsformen oder zur Reduktion der Treibhausgase aus Landwirtschaft und Ernährung wurden abgelehnt. Sie hätten zusätzliche Regelungen mit den genannten Zielen im Gesetz verankern wollen. «Aus Sicht der Mehrheit wird diesen durchaus berechtigten Anleihen auch ohne zusätzliche gesetzliche Grundlage genügend Rechnung getragen», begründet die WAK-N. Auch sprach man sich deutlich gegen eine Anpassung oder sogar die Aufhebung der bisherigen Bestimmungen zur Absatzförderung aus.
Die Detailberatungen in der WAK-N zur AP 22+ will man am 30./31. Januar 2023 abschliessen, damit sich der Nationalrat in der kommenden Frühlingssession mit der Botschaft befassen kann.
«Auf einem guten Weg»
Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst in einer Mitteilung, dass die WAK-N auf den Entwurf zum Landwirtschaftsgesetz eingetreten ist. Auch unterstützt der SBV die Mehrheit der Kommission darin, keine weiteren Massnahmen ins Mini-Paket aufzunehmen. Es solle weiterhin nur die unumstrittenen Teile der ursprünglichen AP 22+ enthalten, wie es der Bundesrat angedacht hatte.