Nach dem heutigen Wissensstand könne man neue gentechnische Verfahren (NGV) wie Genom-Editing auch ohne die Einführung artfremden Materials nicht als sicher bezeichnen, findet Uniterre. Schliesslich hänge das Risiko nicht allein von eingefügten Gensequenzen ab, sondern auch von der verwendeten Technik.
Mehr Möglichkeiten bergen Gefahren
Mit NGV könne man tiefer ins Erbgut eingreifen, argumentiert Uniterre in einer Mitteilung. Unter anderem böte sich so die Möglichkeit, mehrere Gene gleichzeitig zu verändern oder Bereiche zu manipulieren, die normalerweise vor natürlicher Mutation geschützt sind. «Das hat ein erhöhtes und nicht bewertetes Risiko zur Folge», schreibt die Organisation.
Offene Fragen in offenen Postulaten
Aus diesen Gründen müsse das Vorsorgeprinzip zum Tragen kommen, sprich die Antwort auf mehrere Postulate abgewartet werden. Gemäss Uniterre geht es um folgende Fragen:
- Welche Kosten entstehen durch eine Koexistenz von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Kulturen in der Schweiz?
- Wie kann gewährleistet werden, dass Konsumentinnen und Konsumenten sowie Bäuerinnen und Bauern weiterhin das Entscheidungsrecht über die Produktionsform behalten?
- Wie sind die Risiken neuer Techniken der genetischen Veränderung zu bewerten?
- Wer trägt die Verantwortung, wenn es zu einer Kontamination der Produktionskette oder zwischen den Produzenten kommt?
Regulierung über das Gentechnikgesetz
Es sei angebracht, sich Zeit zu nehmen für eine seriöse Risikobewertung, heisst es weiter. Für eine strenge Regulierung der NGV müssten diese ausserdem ins Gentechnikgesetz integriert werden. «Nur so kann die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie erhalten bleiben und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Produzentinnen und Produzenten gewährleistet werden», ist Uniterre überzeugt. Daher fordert die Organisation vom Nationalrat, sich in der kommenden Frühlingssession für eine Aufnahme der NGV ins Gentech-Moratorium auszusprechen.