Die Wissenschaftskommission des Nationalrats (WBK-N) reagiert auf die drohende Regulierungslücke mit einer parlamentarischen Initiative, die das Moratorium bis Ende 2027 verlängern soll. Der Bundesrat hat vor zwei Jahren den Auftrag gefasst, bis Ende des ersten Quartals 2024 einen Erlassentwurf fertigzustellen. Das dürfte nun erst Anfang 2026 der Fall sein.
«Recht bei Bedarf anpassen»
Für gegenüber neuer Gentechnik kritisch eingestellte Kreise ist die geplante Verlängerung des Moratoriums eigentlich Grund zur Freude. Ihnen bereitet aber Sorgen, was die WBK-N zu den Entwicklungen im Ausland schreibt: Man nehme Kenntnis von der Ausarbeitung eines Spezialgesetzes für neue Züchtungsmethoden in der EU und davon, dass das Schweizer Recht «bei Bedarf angepasst werden könnte».
Initianten in Sorge
Der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel, der kürzlich die Lebensmittelschutz-Initiative lanciert hat (wir berichteten), zeigt sich alarmiert. «Bundesrat Rösti will ein Spezialgesetz für Gentechnik», so die Schlussfolgerung des Vereins. Er bekräftigt seine Forderung nach strikter Regulierung.