Laut Angaben der Bundesregierung wurden im Antragsjahr 2017 Direktzahlungen in Höhe von insgesamt etwa 4,8 Mrd Euro an die Agrarbetriebe in Deutschland ausgezahlt, was 286,50 Euro/ha entspricht. Im Schnitt habe jeder Betrieb im Wirtschaftsjahr 2016/17 rund 25 800 Euro erhalten. Der Anteil der Direktzahlungen am Einkommen habe im Mittel der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre bei 37 % gelegen. Die Beihilfen hätten damit einen wichtigen einkommensstabilisierenden Beitrag zu den Einkommen der Agrarbetriebe geleistet, hebt Stübgen in der Antwort hervor.

Wissenschaftlichen Nachweis fehlt

Der Agrarsprecher der grünen Bundestagsfraktion, Friedrich Ostendorff, vermisst in der Antwort des Staatssekretärs dennoch eine schlagkräftige Begründung für die pauschalen Flächenprämien. Er hält der Bundesregierung unter anderem vor, einen wissenschaftlichen Nachweis für die effiziente Verteilung der EU-Direktzahlungen schuldig zu bleiben, was aus seiner Sicht eine Grundvoraussetzung zur Gewährung derart umfassender Einkommensbeihilfen aus Steuergeldern wäre.

Reale Bedürftigkeit soll zählen

Für Ostendorff widerspricht Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zudem ihrem eigenen Wissenschaftlichen Beirat bei der Bewertung der realen landwirtschaftlichen Einkommenssituation der deutschen Bauern, ohne eigene wissenschaftlich begründete Argumente dafür vorzulegen. Die „reale Bedürftigkeit“ müsse jedoch Berechnungsgrundlage staatlicher Einkommenshilfe sein, fordert der Grünen-Politiker.

Der Grünen-Politiker vermutet, dass Ministerin Klöckner ein System fortsetzen wolle, bei dem „die Großen besonders viel und die Kleinen besonders wenig erhalten“. Stattdessen sollte sich die GAP aber an Effizienz, tatsächlicher Bedürftigkeit und vor allem an der Honorierung öffentlicher Leistungen orientieren.

AgE