In verkleinerter Form und mit einer etappenweisen Umsetzung in Aussicht findet die einst sehr umstrittene AP 22+ sowohl in der Politik als auch beim Schweizer Bauernverband (SBV) Zustimmung. Der SBV spricht von einem «Mini-Paket», das von der Wirtschaftskommission des Ständerats in einer zweiten Sitzung nun fertig beraten worden ist.
Weitestgehend dem Bundesrat gefolgt
Es gab in der WAK-S wenig Widerspruch zu den Vorschlägen des Bundesrats, wie die Parlamentsdienste am 11. Oktober 2022 mitteilen. Auch will man darauf verzichten, einen neuen Artikel zur Senkung der Treibhausgase im Landwirtschaftsgesetz einzuführen. Die Idee dazu war in der ersten Beratung im September aufgekommen und hatte beim SBV für Kritik gesorgt: Der Klimaschutz sei in anderen Geschäften zu diskutieren und solle nicht der Agrarpolitik aufgebürdet werden, hiess es damals.
Aus Sicht einer Mehrheit der WAK-S sind die bundesrätlichen Ziele im Klimabereich «wichtig und unterstützenswert», aber auch ohne explizite Verankerung im Landwirtschaftsgesetz verbindlich.
Nicht v.a. Beratungsbüros sponsern
Im Gegensatz zum Bundesrat spricht sich die Ständeratskommission allerdings dagegen aus, Direktzahlungen für besondere Leistungen im Bereich der Biodiversität und Beiträge an die Beratungskosten einzuführen. Davon könnten in erster Linie Beratungsbüros profitieren, so die Befürchtung. Eine Streichung von Beiträgen für Beratungen aus der Mini-AP würde der SBV laut einer Mitteilung begrüssen.
Vernetzungs- und LQ-Beiträge zusammenlegen
Keine Freude hat der SBV an dem Plan von Bundesrat und WAK-S, Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge zusammenzulegen. Man beurteile das kritisch, so der Bauernverband. Die Kommission stimmt dem bundesrätlichen Vorschlag zu, wünscht sich aber eine vereinfachte Lösung.
Verbände können bei der Zulassung mitreden
2018 hat das Bundesgericht entschieden, dass der WWF Schweiz dank dem Verbandsbeschwerderecht bei der Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln Parteistellung einnehmen und bei der Zulassung mitreden darf. Entsprechend hat der Bundesrat in der verhandelten Mini-AP eine Regelung vorgesehen, die nach Ansicht der WAK-S für Rechtssicherheit sorgt.
Drei Aufträge an den Bundesrat
In ihrer Beratung hat die WAK-S zusätzlich drei Kommissionsmotionen verabschiedet:
- Der Bundesrat wird beauftragt, die ursprünglich im Rahmen der AP 22+ geplante Revision des bäuerlichen Bodenrechts separat weiterzuverfolgen.
- Weiter soll der Konzeptvorschlag für die Zukunft der Agrarpolitik, den der Bundesrat in seinem Postulatsbericht skizziert hat, konkretisiert werden. Bis Ende 2027 wünscht die WAK-S eine neue Botschaft für die nächste Etappe der Agrarpolitik.
- Die dritte Motion verlangt einen Bericht zur Wettbewerbssituation im Schweizer Agrar- und Lebensmittelmarkt, der die Lage analysieren und bewerten soll.
Nach zwei Debatten in der WAK-S ist die AP 22+ nun bereit, um in der Wintersession Ende November 2022 im Ständerat diskutiert zu werden.