Die Abgeordneten stimmten zu, die Passage über das Verbot der Einführung und Freisetzung von Grossraubtieren zu streichen. Die vorberatende Justizkommission war zum Schluss gekommen, die Initiative wegen dieser Passage für vollständig ungültig zu erklären. Den endgültigen Text hiess das Kantonsparlament mit 118 zu acht Stimmen gut.
Französischer Text fehlte Schutz
Vor der Abstimmung stellten die Grünen und die Allianz der Linken ein Problem mit der französischen Version des Textes fest, in dem das Konzept von Massnahmen zum Schutz vor Grossraubtieren fehlt. "Ich könnte diese Initiative unterstützen, wenn der französische Text mit dem deutschen übereinstimmt", sagte die sozialdemokratische Abgeordnete Barbara Lanthemann.
Deutscher Text zählt
Den Abgeordneten wurde versichert, dass der deutsche Text verbindlich sei. Der grüne Europaabgeordnete Jérôme Fournier verurteilte eine Initiative, die "durch ihren Titel irreführend" sei, die im Vergleich zum geltenden Recht nichts bringe und möglicherweise gegen das Bundesrecht verstosse.
"Gültig ist die Initiative nun mit folgendem Text: «Der Staat erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestands ist verboten."
Abstimmung frühestens im Herbst 2020
Das Walliser Stimmvolk wird sich wohl frühestens im Herbst 2020 an der Urne äussern können. Die kantonale Initiative für ein Wallis ohne Grossraubtiere (Wolf, Luchs, Bär) war 2016 von einem Dutzend Oberwallisern und mehreren CVP- und CSP-Politikern lanciert worden. Sie wurde im Januar 2017 mit 9545 Unterschriften eingereicht, 3545 mehr als nötig.
Im Kanton Uri wurde im August 2017 mit 3302 Unterschriften eine ähnliche Initiative eingereicht. Nötig für das Zustandekommen waren 600 gültige Unterschriften.
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