Die grosse Kammer nahm am Mittwoch als Zweitrat den Vorstoss mit 98 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Nun ist der Bundesrat am Zug. Er muss bei Meliorationen, Gewässerrevitalisierungsprojekten und der Ausscheidung von Gewässerräumen Abtausche ermöglichen.
Für mehr Akzeptanz sorgen
Die bürgerliche Mehrheit im Parlament war der Meinung, dass der geltende Rechtsrahmen problematisch sei und den verschiedenen Situationen vor Ort nicht mehr gerecht werde. Mit einer Neuregelung könne die Akzeptanz durch die Landwirtschaft bei Gewässerrevitalisierungen erhöht werden.
Warnung vor Ungleichbehandlung
Der Bundesrat lehnte zusammen mit einer Minderheit von SP, Grüne und GLP den Vorstoss ab mit der Begründung, eine Flexibilisierung würde schweizweit zu einer Ungleichbehandlung führen für Betriebe ohne angrenzende Sömmerungsgebiete. Der Grundsatz der traditionell alpwirtschaftlich genutzten Fläche würde damit faktisch aufgegeben.