Es sei der Finanzkommission des Ständerats (FK-S) wichtig, die ursprünglich für den Landwirtschaftsbereich vorgesehenen Beträge anzuheben, um Kontinuität zu gewährleisten, teilen die Parlamentsdienste mit. Die Landwirtschaft sei der einzige Bereich, der ursprünglich von einer langfristigen Kürzung und nicht von einer Wachstumsbremse betroffen gewesen sei.
Die FK-S schlägt deshalb eine allgemeine Erhöhung des entsprechenden Budgets gegenüber dem Entwurf des Bundesrats vor. Die Mehrheit sei der Ansicht, dass die Landwirtschaft bereits zur Sanierung der Bundesfinanzen beigetragen habe und ihr Budget nicht im selben Masse erhöht worden sei wie jenes der anderen Ausgabenbereiche des Bundes.
Weniger kürzen bei Direktzahlungen
Verglichen mit dem Antrag des Bundesrats sollen die landwirtschaftlichen Direktzahlungen im kommenden Jahr nach Ansicht der FK-S um 27,4 Millionen Franken höher zu liegen kommen. Eine starke Kommissionsminderheit will gar das Doppelte bereitstellen – und damit die Direktzahlungen für 2024 auf dem Niveau von 2023 belassen.
Zudem beantragt die Ständeratskommission:
- 3,9 Millionen Franken mehr für Zucht und Erhalt Schweizer Tierrassen
- 6,2 Millionen Franken mehr für die Förderung von Schweizer Wein
- 2 Millionen Franken mehr für die Zuckerrübenproduktion
- 4 Millionen Franken mehr für den Herdenschutz
Weiter soll es einen Nachtragskredit in Höhe von 3 Millionen Franken zugunsten des Herdenschutzes im laufenden Jahr geben. Dazu gab es keine Gegenstimme in der FK-S.
«Sparen reduziert das heute schon tiefe Einkommen»
Die Reaktion des Schweizer Bauernverbands (SBV) auf die Anträge der Finanzkommission des Ständerats (FK-S) folgte prompt. Diese teile zwar die Meinung, dass die Landwirtschaft der einzige Bereich ist, der keine Schuld am aus dem Lot geratenen Bundeshaushalt trägt. Trotzdem wolle sie mit einer knappen Mehrheit die Direktzahlungen kürzen. Die Sparpläne der Komission seien zwar nur noch halb so viel wie der Bundesrat vorschlug, würden aber dennoch spürbaren Auswirkungen haben.
«Sparmassnahmen auf dem Buckel der Bauernfamilien sind aus Sicht des Schweizer Bauernverbands absolut nicht angebracht», heisst es weiter. Die Anforderungen an die Produktion seien in den letzten Jahren und insbesondere mit der Umsetzung der Absenkpfad-Massnahmen stark gestiegen. Sie führen zu Mehrkosten und Mindererträgen. «Zudem ist die Einkommenssituation nach wie vor unbefriedigend.»
Parlament soll Sparbeitrag leisten
Zur Kompensation dieser zusätzlichen Mittel beantragt die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen, für 2024 auf einen Beitrag an die Regionalpolitik zu verzichten. In den Augen der Mehrheit der Mitglieder sei diese einmalige Kürzung angesichts des Fondsstands vertretbar.
Die FK-S ist gemäss Mitteilung zudem der Ansicht, dass sich die Bundesversammlung an den Sparanstrengungen des Bundes beteiligen muss. Sie spricht sich deshalb mit 7 zu 4 Stimmen dafür aus, die Querschnittkürzung von rund 2 Prozent auch auf sie anzuwenden (-2,2 Millionen Franken). Dasselbe gilt für das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht, welche die vom Bundesrat verlangte Budgetkürzung nicht umgesetzt haben. Die Kommission beantragt eine Kürzung von 1,5 Prozent – das entspricht einem Minus von 1,6 Millionen beziehungsweise 1,3 Millionen Franken.
Nicht mehr für die ETH
Um die Bundesfinanzen nicht zu belasten, lehnt es die Kommission darüber hinaus mit 10 zu 2 Stimmen ab, den Beitrag an den ETH-Bereich für 2024 um zusätzliche 25 Millionen Franken zu erhöhen, zumal sich dessen Reserven auf 1,4 Milliarden Franken belaufen. Sie spricht sich mit 8 zu 5 Stimmen auch dagegen aus, den Beitrag an den regionalen Personenverkehr für 2024 um 55 Millionen Franken aufzustocken.
Das Budget wird in der Wintersession vom Parlament beraten. Die zuständige Nationalratskommission hat ihre Anträge noch nicht bekanntgegeben.