Das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2019 dürfte den Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. Oktober nur kurz beschäftigt haben. Er musste nämlich nur bei zwei Verordnungen Anpassungen vornehmen: bei der Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und bei der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank.
Daneben hat das Wirtschaftsdepartement WBF drei Verordnungen angepasst: Die Bio-Verordnung, die Futtermittelbuch-Verordnung und die Verordnung über das Ermitteln des Schlachtgewichts. Wie es in der zum Verordnungspaket veröffentlichten Mitteilung heisst, handelt es sich um technische Änderungen – so wurden die Futterzusatzstoffliste ergänzt und in der Bio-Verordnung Anhänge aktualisiert.
Verordnung | Stichwort | Veränderung |
Agrareinfuhr-verordnung | Gesuch-stellung | •Gesuche können nicht mehr per Telefax übermittelt werden. |
Import-kontingente | • Importkontingente können weitergegeben werden.• Für einzelne Produkte (unter anderem Obstgehölze und Schnittblumen) wird die Generaleinfuhrbewilligung abgeschafft, da das BLW keine Zollkontingents-anteile mehr zuteilt. | |
Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank | Geltungsbereich | • Die TVD gilt per 1. Januar auch für Schafe und Ziegen. • Schafhalter müssen ihre Tiere mit der elektronischen Ohrmarke nachkennzeichnen.• Ziegenhalter können zwischen Orhmarken mit oder ohne Mikrochip wählen. |
Nicht abschliessende Liste, gemäss Angaben des Bundesamts für Landwirtschaft.
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